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Rücksendekosten nicht erhalten

Guten Tag zusammen,

 

das hier ist mein erster Fall dieser Art und ich bin deshalb nicht ganz versiert was das Thema angeht.

Deshalb bräuchte ich mal Eure Hilfe:

Ich hatte einen Artikel zurück gegeben, weil er offensichtlich beschädigt oder nicht original war. Der Verkäufer hatte auch überhaupt keine Einwände.

Ich hatte eine Email erhalten, dass der Verkäufer die Rücksendekosten übernehmen würde.

Rücksendung ins Ausland selbst bezahlt, gerade das Geld aber nur für den Artikel erhalten.

Wie ist denn jetzt die Vorgehensweise? Frustrierte Smiley

 

Vielen Dank und schöne Grüße

 

Kausng

 

 

EDIT (weil ich nicht weiß, wie man eine Antwort hinterlässt):

Ich habe direkten Kontakt zu dem Verkäufer aufgenommen, nett gefragt was mit meinem Geld ist und sofort (!!!) eine Zahlung in voller Höhe erhalten. Der Verkäufer war auch sehr nett und zuvorkommend. Also bitte nicht direkt unterstellen, dass hier ein Betrug oder was auch immer vorliegt.

 

Für die stillen Mitleser möchte ich kurz anmerken: Auch wenn Ebay keine Möglichkeiten für solche Erstattungen bietet, heisst es nicht, dass man automatisch auf den Kosten sitzen bleibt. Der Verkäufer kommt aus der EU. Und die EU ist alles andere als ein rechtsfreier Raum.

 

EDIT 2:

Es ist auch richtig, dass man nicht ins Ausland fährt um das Geld zu holen. Darauf spekulieren Betrüger sicherlich gerne und deshalb ist die Annahme, dass man "eigentlich verloren" hat nicht gänzlich von der Hand zu weisen.

Aber die EU hat eine Streitbeilegungsstelle für Onlinehandel eingerichtet:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

Weiß nicht, wie man die nutzt, aber eben für solche Fälle wurde sie wohl erschaffen. 🙂

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Hallo @kausng

 

es ist ja lobenswert, noch an das Gute im Menschen zu glauben, eine Eigenschaft, die ich mir auch nicht nehmen lassen möchte.

 

Allerdings ist das Einzige, was Du tun kannst, nochmal freundlich und bestimmt beim Verkäufer nachzufragen. Wegen der Versandkosten wirst Du nämlich bestimmt nicht einen Anwalt beauftragen und dann ins Ausland zur Gerichtsverhandlung fahren. Zumal nicht überall der Verlierer des Prozesses sämtliche Kosten tragen muss...

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