abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Warnhinweis – Angebote für den Verkauf außerhalb von eBay

Hallo und frohes neues Jahr.

 

Ich habe am 24.12. folgende Nachricht erhalten:

 

 

Guten Tag enj0yable,

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bestimmte Aktivitäten, die mit Ihrem eBay-Konto in Verbindung stehen, eventuell gegen einen wichtigen eBay-Grundsatz verstoßen, laut dem alle Transaktionen und Zahlungen bei eBay abgewickelt werden müssen. Angebote, den Kauf oder Verkauf von Artikeln außerhalb von eBay abzuwickeln, sind unzulässig. Das beinhaltet das Anzeigen von Kontaktinformationen oder Links in Angeboten, es sei denn, dies ist laut Grundsatz erlaubt oder gesetzlich vorgeschrieben. Möglicherweise waren Ihnen diese eBay-Grundsätze noch nicht bekannt. Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie daher noch einmal auf den Grundsatz aufmerksam machen und Sie bitten, sich zukünftig daran zu halten.

Im Folgenden finden Sie Einzelheiten dazu, wo es zu diesen Aktivitäten gekommen ist:
323567958236 - Sammlung Krypta Discocathedrale Compilation Volumes 18 bis 25 Balloon Records

[b]Alle anfallenden Gebühren für die Angebote, bei denen es zu diesen Aktivitäten gekommen ist, sind weiterhin zu bezahlen.[/b]

[...]

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Details des Grundsatzes vertraut zu machen, damit Sie wissen, was erlaubt ist und was nicht. Sie haben jetzt drei Tage Zeit, dafür zu sorgen, dass Ihre Verkaufsaktivitäten den Vorgaben entsprechen. Sollte dies nicht geschehen, behalten wir uns vor, entsprechende Maßnahmen einzuleiten[...]

 

 

 

 

Ich habe den Artikel https://www.ebay.de/itm/323567958236 auf Wunsch eines Käufers beendet und ihn aufgeteilt, also stattdessen die beiden Artikel http://www.ebay.de/itm/323617888955 und https://www.ebay.de/itm/323613274661 neu eingestellt, wobei er den zweiten gekauft hat. Es gab keinerlei Kontaktdatenübergabe oder ähnliches, alles lief über die Ebay-Nachrichtenfunktion. Somit sind Ebay keine Kosten entgangen, eigentlich müssten sie sich sogar freuen, da sie nun auch für den anderen Artikel noch Gebühren bekommen...?

 

Hat die obige Nachricht irgendwelche Konsequenzen für mich? Vor allem der fett markierte Abschnitt irritiert mich, heißt das, dass ich, trotz dass der Artikel nicht verkauft wurde, die Gebühren für den beendeten Artikel zahlen soll?

 

Und den letzten Satz verstehe ich auch nicht ganz... was genau habe ich falsch gemacht?

 

LG enj0yable

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (3)

Antworten (3)

Nabend,

ich denke mal, dass es, wie in den Foren und bei der Bewertungsabgabe, so etwas wie einen Wortfilter oder Worterkenner gibt.

Und wenn nach Kontakt mit dem Interessenten ein Angebot beendet wird, dann sieht das so aus, als wenn an ebay vorbei verkauft wurde: die Artikelnummer ist raus.

Was neu eingestellt wird, also die Artikelnummern, das wird nicht gesehen.

@enj0yable

 

Ebay reagiert in letzter regelrecht paranoid auf die vorzeitige Beendigung von Angeboten - vor Allem, wenn vorher Kontakt zu einem Interessenten bestand - inzwischen auch dann, wenn kein Austausch irgendwelcher Kontaktdaten stattgefunden hat.

 

Du musst jetzt mal schauen, ob in Deiner nächsten Rechnung eine Verkaufsprovision für das beendete Angebot auftaucht. Wenn das so ist, dann solltest Du den Kundendienst anrufen und der Rechnung widersprechen - notfalls auch schriftlich. Die Adresse von ebay steht im Impressum.

 

Was nun die angekündigten "Maßnahmen" angeht, so kann das von vorübergehender Sperre bis zum Rausschmiss gehen. Auch diesbezüglich würde ich den Kundendienst anrufen und darauf drängen, dass der Vermerk wegen Grundsatzverstoß aus dem Ebay-Konto gelöscht wird. Sonst kann es nämlich sein, dass ebay Dich beim nächsten Verdacht direkt sperrt.


@enj0yable  schrieb:

Hallo und frohes neues Jahr.

 

Ich habe am 24.12. folgende Nachricht erhalten:

 

 

Guten Tag enj0yable,

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bestimmte Aktivitäten, die mit Ihrem eBay-Konto in Verbindung stehen, eventuell gegen einen wichtigen eBay-Grundsatz verstoßen, laut dem alle Transaktionen und Zahlungen bei eBay abgewickelt werden müssen. Angebote, den Kauf oder Verkauf von Artikeln außerhalb von eBay abzuwickeln, sind unzulässig. Das beinhaltet das Anzeigen von Kontaktinformationen oder Links in Angeboten, es sei denn, dies ist laut Grundsatz erlaubt oder gesetzlich vorgeschrieben. Möglicherweise waren Ihnen diese eBay-Grundsätze noch nicht bekannt. Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie daher noch einmal auf den Grundsatz aufmerksam machen und Sie bitten, sich zukünftig daran zu halten.

Im Folgenden finden Sie Einzelheiten dazu, wo es zu diesen Aktivitäten gekommen ist:
323567958236 - Sammlung Krypta Discocathedrale Compilation Volumes 18 bis 25 Balloon Records

[b]Alle anfallenden Gebühren für die Angebote, bei denen es zu diesen Aktivitäten gekommen ist, sind weiterhin zu bezahlen.[/b]

[...]

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Details des Grundsatzes vertraut zu machen, damit Sie wissen, was erlaubt ist und was nicht. Sie haben jetzt drei Tage Zeit, dafür zu sorgen, dass Ihre Verkaufsaktivitäten den Vorgaben entsprechen. Sollte dies nicht geschehen, behalten wir uns vor, entsprechende Maßnahmen einzuleiten[...]

 

 

 

 

Ich habe den Artikel https://www.ebay.de/itm/323567958236 auf Wunsch eines Käufers beendet und ihn aufgeteilt, also stattdessen die beiden Artikel http://www.ebay.de/itm/323617888955 und https://www.ebay.de/itm/323613274661 neu eingestellt, wobei er den zweiten gekauft hat. Es gab keinerlei Kontaktdatenübergabe oder ähnliches, alles lief über die Ebay-Nachrichtenfunktion. Somit sind Ebay keine Kosten entgangen, eigentlich müssten sie sich sogar freuen, da sie nun auch für den anderen Artikel noch Gebühren bekommen...?

 

Hat die obige Nachricht irgendwelche Konsequenzen für mich? Vor allem der fett markierte Abschnitt irritiert mich, heißt das, dass ich, trotz dass der Artikel nicht verkauft wurde, die Gebühren für den beendeten Artikel zahlen soll?

 

Und den letzten Satz verstehe ich auch nicht ganz... was genau habe ich falsch gemacht?

 

LG enj0yable


Eigentlich ja, aber das Angebot wurde von ebay gelöscht, finde das nicht mehr?

 

ebay hat irgendwann per news mal verfügt, für abgebrochene Auktionen trotzdem Gebühren zu nehmen, bei Sofortkauf weiß ich nicht, hattest du einen Preisvorschlag?

 

Schau mal bei den genauen Gebühren:

 

https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/viewing-invoice?id=4126

 

https://www.ebay.de/itm/Sammlung-Krypta-Discocathedrale-Compilation-Volumes-23-bis-25-Balloon-Record...

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder