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Ich habe vorhin einen Fall beschrieben, dass ich eine ziemlich versiffte DVD-Box erhalten habe und der Verkäufer nicht auf meine Rücknahme-Anfrage reagiert. Insofoern ärgerlich, weil ich meistens Dinge weiterverkaufe. Da schrieb ein Mitglied, dass ich damit gewerblich handele. Das möcjhte ich mal eben dementieren! Ich kaufe Dinge ja nicht billig auf um sie weiter zu veräußern. Sondern ich verkaufe DVDs und Bücher weiter, weil ich sie gesehen bzw gelesen habe und nicht nochmal sehen und lesen muss.Viele behalte ich ja auch wenn sie mir gut gefallen haben.

Der Kommentar mit dem Gewerbe war allerdings fehl am Platze, da es ja nichts daran ändert, dass der Verkäufer sich falsch verhält. Ob privat oder gewerblich, wenn man eine Rüchnahme anbietet, muss er sich auch daran halten.

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