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Wieso kann ein Käufer einen Fall eröffnen, wenn er das Versandrisiko trägt?

Hallo Wissende,

 

ich suche nach einer Erklärung für folg. Problem: Artikel über Ebay verkauft, Käufer zahlt per PayPal... Artikel wird von mir am nächsten Werktag versendet und geht auf dem Weg zum Käufer beim Logistiker verloren! So weit, so ungut...

 

Laut eBay - Rechtsportal trägt bei einem Kauf von Privat (ich bin als privater VK angemeldet) der Käufer das alleinige Versandrisiko und kann keine Rückzahlung der Kaufsumme einfordern, auch nicht teilweise. Ebay verweist hier auf den Paragraph § 447, Absatz 1, BGB...

 

In meinem Fall wurde der Verlust natürlich beim Logistiker angemeldet und um Nachforschung bzw. Schadensersatz - Zahlung gebeten. Dem Käufer hatte ich, unter Hinweis auf das angesprochene Rechtsportal, zugesichert, dass ich im Falle der Schadensersatz - Zahlung durch das Versandunternehmen, diese Summe natürlich zurückzahlen wolle! Dies konnte der Käufer, trotz der eindeutigen Rechtslage, nicht akzeptieren und hat seinerseits einen Fall wegen nicht erhaltenem Artikel eröffnet. Das hatte dann bspw.  zur Folge, dass mein PayPal - Konto nur noch eingeschränkt nutzbar war...

 

Meine Frage: Wieso konnte der Käufer, obwohl er doch das alleinige Versandrisiko trägt, überhaupt einen solchen Fall eröffnen??? Hätte eBay hier nicht zunächst einmal nachfragen müßen, BEVOR mein PayPal - Konto "gesperrt" wurde???

 

Die Angelegenheit ist inzwischen geklärt, der Logistiker übernimmt den Schaden und der Käufer hat sein Geld wieder. 

 

Grüße

Stibitzi

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