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Winterreifen gekauft, Artikelzustand stimmt nicht (zu alt), Nichtzahlerfall geöffnet

Hallo allerseits!

 

Ich habe hier gerade ein kleines Problem mit einem uneinsichtigen Verkäufer.

 

Ich habe am 23.11. für 49€ vier Winterreifen auf Stahlfelgen ersteigert die laut Artikelzustand "...vollkommen funktionsfähig..." sein sollten. Ich kam leider erst nach der Auktion auf die Idee mal nach dem genauen Alter der Reifen zu fragen um abschätzen zu können wie lange ich die noch nutzen kann. Vom Verkäufer kam ein lapidares "keine Ahnung". Ich habe daraufhin die Fotos vergrößert und auf einem die Angabe "DOT..2507" gefunden was laut Wikipedia für die 25. Kalenderwoche 2007 steht. Die Reifen sind also knapp 9,5 Jahre alt. Winterreifen dürfen aber nach weiteren Recherchen von mir nur bis zu einem Maximalalter von 5 Jahren genutzt werden. Das Gummi enthält Weichmacher die sich mit der Zeit verflüchtigen wodurch die Reifen (besonders bei tiefen Temperaturen) nicht mehr flexibel genug sind und keine ausreichende Fahrbahnhaftung mehr erzielen.

 

Die Entfernung zum Artikelstandort beträgt laut eBay 240km. Für nutzbare Reifen zu dem Preis wäre das für mich noch akzeptabel, für Schrottreifen (=Sondermüll) mit Stahlfelgen (habe schon zwei Sätze) natürlich nicht. Ich habe den Verkäufer daraufhin um Abbruch gebeten was er aber kategorisch ablehnt. Zuerst wollte er nur die 4,90 Verkaufsprovision von mir obwohl er diese ja bei Transaktionsabbruch erstattet bekommt und er den Fehler gemacht hat, mittlerweile lässt er gar nicht mehr mit sich reden (ignoriert meine Mails weitgehend oder beantwortet eine detailierte Schilderung des Sachverhalts nur mit dem Wort "Langeweile?") und hat jetzt einen Nichtzahlerfall geöffnet.

 

Der Kundenservice-Mitarbeiter sagte nur er könne den Artikelzustand nicht beurteilen. Ich solle entweder bezahlen oder nachher Einspruch gegen den Nichtzahlervermerk einlegen. Das nur Barzahlung bei Abholung akzeptiert wird und ich vermutlich besser einen Zeugen mitnehme um nachzuweisen das ich bezahlt habe und die Reifen nicht der Beschreibung entsprechen interessiert erstmal nicht. Ich dürfte dann meinem Recht auf einen Satz der Beschreibung entsprechend nutzbare Reifen und einem Schadensersatz für den unsinnigen Abholtermin hinterher rennen.

 

Ferner habe ich die Befürchtung das der Verkäufer die Reifen nach Abschluß des Nichtzahlerfalls gleich wieder ohne Altersangabe neu einstellt und auf den nächsten Käufer hofft der aufgrund der Beschreibung den Eindruck hat es handle sich um nutzbare Winterreifen. Ich würde daher gern eine entsprechende Bewertung abgeben um andere Kaufinteressenten auf den Punkt hinzuweisen. Daher meine Fragen:

 

Was passiert mit einer (positiven/neutralen) Bewertung falls der Nichtzahlerfall zugunsten des Verkäufers entschieden wird?

 

Welche Möglichkeiten habe ich um auf den Nichtzahlerfall einzuwirken oder den Verkäufer zum Abbruch zu bewegen? Soll ich die Kauffabwicklung abschließen?

 

Welche Möglichkeiten hätte ich außerhalb von eBay wenn der Nichtzahlerfall zu meinen Ungunsten entschieden wird?

 

Immerhin investiere ich hier Zeit und evtl. auch Geld und weiß bereits das der Verkäufer nicht gewillt ist meinen rechtmäßigen Anspruch auf einen Satz nutzbarer Reifen zu erfüllen. Ich brauche die Dinger ja einigermaßen zeitnah und kann nicht ewig warten bis der Herr mal zu der Einsicht gelangt das es einer bewussten Täuschung gleichkommt wenn er wissentlich andere für die Folgen seines Fehlers büßen lässt.

 

Btw.: Artikelnummer ist 272451875080. Hoffe das ist zulässig und wird nicht sofort gelöscht.

 

Vielen Dank für die Antworten

SternFuchs

 

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Nachtrag: Da ich anderweitig nicht antworten kann versuche ich es hier

 

@19flieger

Mag ja sein das andere kein großes Problem darin sehen mit steinharten Pneus und der Fahrbahnhaftung von Schlittschuhen durch den Winter zu rutschen und sich und andere damit zu gefährden nur weil es vermeintlich keine eindeutige gesetzliche Regelung dagegen gibt. Ändert aber nichts an der Tatsache das Reifen zu deren Auswechseln der ADAC und andere dringend raten nicht dem beschriebenen Artikelzustand entspricht. Der vollständige Text war:

 

"Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in GUTEM Zustand und VOLLKOMMEN funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Rücknahmeartikel. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers."

 

In der Beschreibung steht ferner:

"Wegen Saisonkennzeichen werden sie nicht MEHR benötigt."

was impliziert das der Verkäufer die Reifen selbst gefahren hat. Laut erster Antwort hat er sie aber im September zusammen mit dem Fahrzeug erworben und nie selbst genutzt. Beschreibung, Zustand und Kategorie erwecken aber gezielt den Eindruck die Reifen hätten eine viel höhere Qualität als es tatsächlich der Fall ist und der Verkäufer kann den tatsächlichen Zustand nach eigenen Angaben gar nicht selbst beurteilen. Zur eindeutig lesbaren Angabe "DOT..2507" schrieb er mir da würde "was ganz anderes" stehen. Einen von mir angefragten fotografischen Beweis für diese Behauptung bleibt er schuldig.

 

@mooshummel85

Soll es jetz meine Aufgabe sein von einem von anderen als günstig empfundenen Verkaufspreis zwangsläufig auf eine fehlerhafte Angabe des Verkäufers zu schließen? Der Verkäufer ist für sein Angebot und die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Eine fehlerhafte Angabe ist ein Grund vom Kauf zurückzutreten und nicht mehr verlange ich vom Verkäufer. Oder hältst Du es für gerechtfertigt das der Verkäufer per Nichtzahlerfall von mir die Bezahlung und Abholung eines minderwertigen Artikels erpressen kann? Ist es ok in die Beschreibungen versteckte Hasenfüße einzubauen um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen?

 

Ich habe den Verkäufer übrigens gezielt gefragt WIE ALT die Reifen sind um selbst abschätzen zu können WIE LANGE ich sie noch nutzen kann. Das Alter der Reifen ist auf einem Foto zu erkennen und somit keine Spekulation sondern eher vom Verkäufer absichtlich verschwiegen worden um den Artikel schönzuschreiben.

 

"Ich vermute mal, dass TE sich erst nach dem Kauf angeschaut hat, WO der Artikelstandort liegt."

 

Falsch vermutet. Ich hatte eingangs bereits geschrieben das MIR 240km für NUTZBARE, der Beschreibung entsprechende Reifen nicht zu viel sind. Für einen für mich wertlosen, von der Beschreibung eindeutig abweichenden Artikel sind mir schon die 49€ Startgebot zu viel. Für einen korrekt beschriebenen Artikel (vorzugsweise in der Kategorie "Felgen" als "Felgen mit Winterreifen von 2007" eingestellt) hätte der Verkäufer bestenfalls ein paar Euro von jemandem aus der Umgebung bekommen. Das sind marktwirtschaftliche Mechanismen die der Verkäufer durch versteckte Falschangaben auszuhebeln versucht. Von einem Verkäufer der davon wirklich "keine Ahnung" und die Falschangabe des Artikelzustands VERSEHENTLICH gemacht hat erwarte ich das er nach Erkennen SEINES Fehlers dem Kaufabbruch ohne Umschweife zustimmt und nicht tagelang auf die Erfüllung meiner Verpflichtungen pocht und seine eigenen Verpflichtungen völlig ignoriert.

 

Nochmal @19flieger

Ich dachte ich könnte hier als TE wenigstens Kommentare zu den Antworten schreiben so wie im Hilfeforum. Hier schreibe ich zum ersten Mal. Das hier nur von qualifizierten Mitgliedern geantwortet werden kann war mir bekannt und macht auch sinn. Aber warum ich als TE für den von mir eröffneten Thread nicht als qualifiziert angesehen werde erschließt sich mir nicht. Ich überlege ob ich den Beitrag nicht nochmal im Hilfeforum posten soll.

 

Der Verkäufer hat übrigens selbst 1530 Bewertungen und sollte eigentlich wissen das man Artikel nicht so ungenau und mißverständlich beschreiben sollte.

 

Mal ehrlich, hätte sich der Verkäufer hier ans Forum gewandt hätte ihm wohl jeder mit gesundem Menschenverstand geraten dem Kaufabbruch zuzustimmen. Was will der mit dem Nichtzahlervermerk denn erreichen? Bei Kaufabbruch bekommt er eine positive Bewertung und seine Provision erstattet. Beim Nichtzahlerfall riskiert er eine schlechte Bewertung und das der Fall gegen ihn entschieden wird. Was soll der Unsinn?

 

Nochmal @mooshummel85

Wie liest man eine Artikelbeschreibung denn Deiner Meinung nach "korrekt"? Alle durch mißverständliche und ungenaue Formulierung versteckten Mängel erkennen wie beim Bilderrätsel im Kinderteil der Zeitung wenn man nicht vom Verkäufer über'n Tisch gezogen werden will? Für Deine Einstellung fehlt mir jedes Verständnis. Oder sollte es mein Fehler sein das ich dachte hier sei das Forum "Mitglieder helfen Mitgliedern" und nicht Verkäufer "helfen" Käufern bzw. "Verkäufer helfen Verkäufern". Leg doch Deinen Qualitätsmaßstab für's korrekte Lesen von Artikelbeschreibungen durch den Käufer mal auf's korrekte Beschreiben von Artikeln durch den Verkäufer an. Fakt ist: der Verkäufer hat den Artikel vor dem (viermaligen) Einstellen nicht korrekt beschrieben und damit meine Entscheidung zu bieten manipuliert. Und wenn er jetzt mit dem Nichtzahlervermerk auch noch meine Bewertung löschen lässt macht er mit den nächsten Kaufinteressenten das selbe.

 

@alle

Macht es Sinn die Kaufabwicklung abzuschließen und dabei nochmal eine Nachricht einzufügen das ich den Artikel erst bezahlen und abholen werde wenn der Verkäufer einen fotografischen Nachweis erbracht hat das er in der Lage ist einen dem beschriebenen Zustand entsprechenden Artikel zu übereignen?

 

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Abschluss:

 

Da ich hier selbst nicht antworten kann und die Schreibberechtigten vornehmlich Verkäufer zu sein scheinen wird mir das hier zu unübersichtlich und einseitig. Ich habe den Beitrag daher mit den zusammengefassten Antworten nochmal im Hilfeforum unter "Kaufen" gepostet und hoffe dort auf mehr Antworten und eine sinnvolle Diskussion.

 

Gruß

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