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ebay einschalten habe ich mir etwas anders vorgestellt

Ich habe Probleme mit einem Verkäufer, Geld leider überwiesen und Ware seit einem Monat überfällig.

 

Nun habe ich auf den Button "Ebay einschalten" geklickt und gehofft, das Ebay sich nun einschaltet und vermittelt.

Eigentlich habe ich gedacht Ebay macht dann nochmals Druck und prüft den Verkäufer oder schmeißt ihn raus.

Stattdessen bekomme ich die Info: Fall ist jetzt geschlossen. Es tut uns leid, Sie bekommen Ihr geld nicht.

 

Sorry aber etwas mehr Engagement bei der Problemklärung hätte ich schon erwartet.

 

Über Ebay gibt es überhaupt keine Handhabe solchen Menschen das Handwerk zu legen oder?

 

Viele Grüße

Marko

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@mmarko_77 schrieb:

Ich habe Probleme mit einem Verkäufer, Geld leider überwiesen und Ware seit einem Monat überfällig.

 

Nun habe ich auf den Button "Ebay einschalten" geklickt und gehofft, das Ebay sich nun einschaltet und vermittelt.

Eigentlich habe ich gedacht Ebay macht dann nochmals Druck und prüft den Verkäufer oder schmeißt ihn raus.

Stattdessen bekomme ich die Info: Fall ist jetzt geschlossen. Es tut uns leid, Sie bekommen Ihr geld nicht.

 

Sorry aber etwas mehr Engagement bei der Problemklärung hätte ich schon erwartet.

 

Über Ebay gibt es überhaupt keine Handhabe solchen Menschen das Handwerk zu legen oder?

 

Viele Grüße

Marko


@mmarko_77

 

Du hast bei Überweisung keinen Käuferschutz. Daher kannst Du von Ebay gar nichts erwarten.

"Kein Käuferschutz" heißt: Ebay hilft Dir nicht.

 

Da musst Du nun selber tätig werden.

"Sorry aber etwas mehr Engagement bei der Problemklärung hätte ich schon erwartet."

eBay ist die Rechtshilfe gesetzlich verboten.

Dafür gibts Institutionen wie Anwalt, Polizei ...

Hallo @mmarko_77 ,

 

bei Zahlung per Überweisung hast du leider keinen Käuferschutz (außer, der Artikel wäre mit der "eBay-Garantie" beworben - was hier wohl nicht der Fall war).

Ob eBay deinem säumigen Verkäufer nun einen Textbaustein schickt oder zwei, hilft dir nicht wirklich weiter, du wirst deine Forderungen auf zivilrechtlichen Wegen durchsetzen müssen:

http://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm

 

Die Kontaktdaten des Verkäufers hattest du mit der eBay-Mail nach Kauf erhalten.

Hier http://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch?_sofindtype=9 kannst du sie u.U. nochmals abfordern.

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder