18-08-2019 11:14
Auf den Hilfeseiten steht, dass ein Käufer, der einen gekauften Artikel auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlt und sich auch sonst nicht meldet, nach Schließung des Problemfalls einen entsprechenden Vermerk in seinem ebay-Konto erhält. Offenbar ist dieser Vermerk bestenfalls für das Mitglied selbst sichtbar, andere Nutzer erhalten keine Informationen darüber, auch eine negative Bewertung wegen des nichtbezahlten Artikels ist nicht möglich.
Ich finde, dass ein solches Verhalten - einfach aussitzen, wenn man einen Artikel plötzlich nicht mehr haben will und einfach nicht zahlt - nicht akzeptabel ist! Immerhin bedeutet dieses Verhalten, dass der Verkäufer einiges unternehmen muss, um den Artikel nach einiger Zeit doch noch verkaufen zu können - für den säumigen Käufer scheint das quasi keine Konsequenzen zu haben!
Das gefällt mir nicht!
Schöne Grüße
DerDeedee
@derdeedee schrieb:Auf den Hilfeseiten steht, dass ein Käufer, der einen gekauften Artikel auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlt und sich auch sonst nicht meldet, nach Schließung des Problemfalls einen entsprechenden Vermerk in seinem ebay-Konto erhält. Offenbar ist dieser Vermerk bestenfalls für das Mitglied selbst sichtbar, andere Nutzer erhalten keine Informationen darüber, auch eine negative Bewertung wegen des nichtbezahlten Artikels ist nicht möglich.
Ich finde, dass ein solches Verhalten - einfach aussitzen, wenn man einen Artikel plötzlich nicht mehr haben will und einfach nicht zahlt - nicht akzeptabel ist! Immerhin bedeutet dieses Verhalten, dass der Verkäufer einiges unternehmen muss, um den Artikel nach einiger Zeit doch noch verkaufen zu können - für den säumigen Käufer scheint das quasi keine Konsequenzen zu haben!
Das gefällt mir nicht!
Schöne Grüße
DerDeedee
Moin…
Wenn der VK eine
und dann nach 4 Tagen Nichtzahlung meldet
- einen Fall öffnet -
selber schließt,
bekommt der VK seine Provision zurück und der Käufer bekommt einen Vermerk,
der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!
Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen! @derdeedee
Setze ihn auf die: Sperrliste + Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2019, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!