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Bewertungserpressung die II.

Liebe Community - Tach 🙂

 

Hatte im März "Was machen bei Bewertungserpressung" gepostet.

 

Nachdem ich eine ebay-Mail erhalten hatte, man würde sich darum kümmern - im Hintergrund - ich solle weiter nix machen.

 

Nun Nachricht weitere Nachricht vom Käufer:

 

"Sehr geehrte Frau xxx,
leider haben Sie auf meine mail v. 25.3.18 bisher nicht geantwortet. Sollte ich bis zum 15.4.18 weiterhin keine positive Nachricht erhalten, muss ich Ihnen leider eine negative Bewertung geben.
Mit freundlichen Grüßen

 

Wat nu? Soll ich brav auf die "negative" warten?

 

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@nachhaltigkaufen@  schrieb:

Liebe Community - Tach 🙂

 

Hatte im März "Was machen bei Bewertungserpressung" gepostet.

 

Nachdem ich eine ebay-Mail erhalten hatte, man würde sich darum kümmern - im Hintergrund - ich solle weiter nix machen.

 

Nun Nachricht weitere Nachricht vom Käufer:

 

"Sehr geehrte Frau xxx,
leider haben Sie auf meine mail v. 25.3.18 bisher nicht geantwortet. Sollte ich bis zum 15.4.18 weiterhin keine positive Nachricht erhalten, muss ich Ihnen leider eine negative Bewertung geben.
Mit freundlichen Grüßen

 

Wat nu? Soll ich brav auf die "negative" warten?

 


Servus @nachhaltigkaufen

 

Nach meiner Auffassung handelt es sich hier nicht um eine Bewertungserpressung.

 

Der Käufer ist überzeugt,

dass das erworbene Tuch nicht die Beschaffenheit hat,

welche Du in der Artikelbeschreibung gegeben hattest.

Mit anderen Worten: Er ist der Ansicht,

dass der Artikel von der Beschreibung abweicht.

 

Ein Ankündigen einer negativen Bewertung in so einem Fall

wird aber ausdrücklich nicht als Bewertungserpressung eingestuft.

 

"Ein Käufer erhält einen Artikel, der erheblich von der Beschreibung im Originalangebot abweicht, und bittet innerhalb eines angemessenen Zeitraums, aber möglicherweise nach Ablauf der in den Rücknahmebedingungen des Verkäufers angegebenen Frist um Rücknahme."

 

Das Bild von der Rechnung suggeriert,

dass sie jene von dem Tuch ist.

Es darf einen Käufer dann schon verwundern,

wenn auf einer beiligenden Rechnugn etwas steht,

das gar nicht zu Motiv des Schals passt.

 

Ich verstehe allerdings den Krampf mit den Kleinanzeigen nicht.

Soll er doch einfach den Rechtsweg beschreiten.

Ich fürchte aber,

dass bei dieser Vorgeschichte Ebay jede Rote stehenlassen wird,

außer der Käufer macht den Fehler,

dass er was "Falsches" schreibt.

 

 

 

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