23-10-2019 10:41
Hallo Community,
ich habe gerade etwas erlebt was mir zu Denken gibt.
Angefangen hat es damit, dass ich einen Artikel zur Versteigerung ab 1,-€ eingestellt hatte.
Ich hatte auch einen Sofortkauf für 20,-€ angeboten, allerdings kam es zur Versteigerung, und diese endete bei (wie ich finde, völlig überzogenen) 49,50€.
Der Käufer bezahlte trotz Mahnung nicht, und ich eröffnete einen Fall wegen Nichtbezahlung.
Nach Abschluss des Falls stellte ich den Artikel erneut ein, er wurde mit Sofortkauf verkauft und umgehend via Paypal bezahlt.
Beim Vorbereiten des Versands stellte ich fest, dass es sich um den gleichen Käufer handelt, dernach der ersten Versteigerung
nicht zahlte. Er hat ein weiteres Ebay-Konto unter einem anderen Namen, und hiermit den Artikel gekauft.
Ich telefonierte mit dem Ebay Kundenservice, um dieses, meiner Meinung nach betrügerische Handeln zu melden.
Der Kundenservice sagte das es zwar sicherlich ärgerlich für mich ist, aber man könne keinerlei Betrugsversuch erkennen, da der Artikel ja zum Wunschpreis verkauft wurde.
Meine Frage, ob es denn nicht eine Form von Preismanipulation ist, wenn man erst eine Versteigerung mit überhöhten Geboten gewinnt, nicht bezahlt, und nach dem Wiedereinstellen zu einem deutlich geringerem Preis kauft wurde vom Kundenservice mit
nein beantwortet. Käufer dürfen mehrere Ebay-Konten eröffnen und mitbieten.
Versteht mich nicht falsch, es geht mir nicht um den Differenzbetrag, ich habe den Preis bekommen den ich von Anfang an wollte, aber für mich hat die Sache trotzdem einen bitteren Nachgeschmack.
Habe ich so ein schlechtes Rechtsempfinden? Wie seht ihr das?
Ich ziehe meine Lehre daraus und werde einen Artikel nach Nichtbezahlung nicht mehr mit Sofortkaufoption anbieten, um diesem Verhalten keinen Vorschub zu leisten.
Viele Grüße, Koko1970
Hallo, sehr interessant dieser Bericht. Meine Frage dazu:
Wäre es möglich gewesen diesen Käufer bei Nichtbezahlung zu sperren und ihm damit die Möglichkeit zu entziehen über weitere Konten unter seinem Namen den Artikel zu erwerben?
Mir ist schon klar, dass ein anderer Käufer natürlich den Artikel für ihn kaufen bzw. erwerben könnte. Aber darum geht es ja nicht.
Es geht mir um die komplette Sperrung der Person als Käufer, egal unter welchem Konto er agiert? Weiss das jemand?
Guss
Moin, @ns1972
ein Account ist personengebunden, d.h. sperrst du einen Account darf er nicht mit anderen bei dir bieten. Nein, leider ist die Bietersperrliste nicht in der Lage, dann alle (uns ja nicht bekannten) Accounts desjenigen zu sperren, nur wenn man sie namentlich kennt.
In meinem anderen Posting an den TE siehst du ja den Grundsatz zum Gebrauch mehrerer ebay-Konten. Ergo kann man - wenn man einen Account gesperrt hat - und dann sieht, dass der gleiche Käufer mit anderem Account wieder kauft, ebay darüber informieren.