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Kauf abgebrochen, Falsche Artikelbeschreibung

Hallo zusammen,

 

ich habe einen Artikel als Auktion als "neu" eingestellt. Als mir dieser Fehler aufgefallen ist einen Tag später wollte ich die Auktion abbrechen. Bin aber ausversehen auf "Höchstbietenden den Artikel verkaufen" gekommen.

 

Habe dann den Verkauf mit Ihm bei Ebay abgebrochen und Ihm das Geld per Paypal zurücküberwiesen.

 

Jetzt droht mir der Käufer mit Anwälten etc. Er will unbedingt die Ware zu diesem Preis. 

 

Auf Fragen oder Erklärungen reagiert der Käufer nicht. 

 

Der Artikel ist definitiv gebraucht. Hatte das nicht geändert bei der Erstellung der Auktion.

 

Den Kaufabbruch hat der Käufer nicht zugestimmt sonder die 10 Tages-Frist abgewartet.

 

Kann ich wirklich wegen soetwas Probleme bekommen?

 

LG

Christoph

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@pawel2904 schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich habe einen Artikel als Auktion als "neu" eingestellt. Als mir dieser Fehler aufgefallen ist einen Tag später wollte ich die Auktion abbrechen. Bin aber ausversehen auf "Höchstbietenden den Artikel verkaufen" gekommen.

 

...
 

 

Der Artikel ist definitiv gebraucht. Hatte das nicht geändert bei der Erstellung der Auktion.

 

Den Kaufabbruch hat der Käufer nicht zugestimmt sonder die 10 Tages-Frist abgewartet.

 

Kann ich wirklich wegen soetwas Probleme bekommen?

 

LG

Christoph


@pawel2904

Warum sollte der Abbruch der Auktion unberechtigt gewesen sein? siehe eBay-Rechtsportal -->

 

"...

Berechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots

Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:

  • Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:

    • wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels

       

      ..."

       

      Deshalb ist meiner Einschätzung nach mit/durch dem/das Beenden der Auktion wegen BERECHTIGTEM Abbruch KEIN Kaufvertrag entstanden ("Eigenschaftsirrtum"). Dadurch, dass der Artikel als "neu" angeboten worden ist, jedoch tatsächlich "gebraucht" ist, läge ein Sachmangel vor, den der berechtigte Käufer reklamieren könnte, Du also schadenersatzpflichtig wärst.

      Dass Du Dich verklickt hast, war m. E. ein "Erklärungsirrtum" und ich hätte dem Höchstbietenden eine entsprechende Nachricht geschickt, falls durch den falschen Klick ein Kaufvertrag entstanden WÄRE, dass dieser gem. § 119 BGB angefochten wird.

       

      http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#requirements

       

      http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

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