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Steuern bei Kleingewerbe

mit Entsetzen schaute ich auf meine ebay-Rechnung von Monat Mai 2018. Ich bin gewerblich mit einem Lego-Shop im ebay, habe  geringe Umsätze , bin mit meinem Kleingewerbe angemeldet und habe eine UST ID, da mir ebay im letzten Jahr 19% Steuer abgezogen hat, mit dem Hinweis, dass Standort... Luxenburg ist. Nun geht alles wieder von vorne los. Standort angeblich Berlin und ich soll in Vorsteuer gehen. Inzwischen sind aus 10% Gebühren 12,5% geworden dazu sehr hohe Shop-gebühren und dann kam jetzt noch ein Betrag pro verkaufter Artikel hinzu.  Klar, natürlich auch Gebühren auf Versandkosten für die Gewerblichen, damit ja nichts bei dem Verkäufer hängen bleibt.Da ich Artikelpreise von etwas über einem € habe, Paypal Pflicht ist... (klar auch bei enem €). Also das vollkommende Kauferlebnis für den Kunden. Wer denkt denn da an den Verkäufer? Jetzt habe ich bis zu 40% Gebühren. Trotz Steuererklärung habe ich noch nie Steuern auf den Shop zahlen müssen. Einen Bescheid habe ich über diese Veränderungen niemals bekommen. Ein Gespräch mit einem Berater von ebay hat nichts ergeben. Ich soll meinen Steuerberater anrufen.... 

 Kopie von ebay aus dem Internet:

  Gewerblichen Verkäufern aus Deutschland, die umsatzsteuerpflichtig sind und bislang Nettorechnungen erhalten haben, wird seit dem 1. Mai 2018 ebenfalls deutsche Umsatzsteuer auf ihre eBay Gebühren berechnet. 

 

Kleingewerbetreibende sind aber nach deutschem Recht NICHT UMSATZSTEUERPFLICHTIG. Ich sitze tgl. viele viele Stunden um meinen Shop am Laufen zu halten. Lohnen tut es schon lange nicht mehr. Nun ist auch der Frust größer als Spaß und Lust an der Arbeit

 

 

 

 

 

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"Kleingewerbetreibende sind aber nach deutschem Recht NICHT UMSATZSTEUERPFLICHTIG."

 

Wo hast du das denn her?

 

Du hast als Kleingewerbetreibender die Möglichkeit, dich von der Zahlung der MwSt befreien zu können. Dann musst du keine MwSt auf deine Artikel abführen, darfst aber auch keine MwSt, die du bei Einkäufen und Dienstleistungen an Dritte zahlst, gegenrechnen und als Vorsteuer geltend machen.

 

Du kannst aber auch als Kleingewerbetreibender MwSt zahlen, versteuerst also deine Einkünfte und kannst dann auch die MwSt, die du für Dienstleistungen und Einkäufe zahlst, als Vorsteuer gegenrechnen.

 

 

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