18-08-2017 06:06
Ich musste den Verkauf abbrechen, weil ich den Artikel so nicht mehr liefern kann.
Der Keller ist gesperrt von der Polizei, mit einer dicken festen Bandrohle.
Nach schau geht allso auch nicht.
Käufer droht mit Anwalt und Gerichtsvollzieher, er will den Artikel unbedingt haben oder Bescheinigung das es gebrandt hat von der Polizei. Die Äußertsich wie Folgt dazu. :
Wir als Polizeiliche Presse Stelle geben hier keine Auskunft über den Sachverhalt, nur Ermittlungen laufen noch.
Die Feuerwehr hat auch einen Maulkorb und gibt keinerlei Schriftliche Bestätigungen bis die Vollständige Ursache geklärt ist.
Ond nun?
Ich würde deinem Käufer - wie hier bereits angeraten - die Fallnummer mitteilen und ihm darüber hinaus erklären, dass du seine zerstörte Ware deiner Hausratversicherung meldest, denn die ist für den daraus entstandenen Schaden zuständig.
Hier stellt sich allerdings noch eine andere Frage:
Du schreibst: "Ich musste den Verkauf abbrechen, weil ich den Artikel so nicht mehr liefern kann.". War die Auktion denn bereits beendet, als der Schaden entstand oder musstest du sie vorzeitig deshalb abbrechen. Im letzteren Fall sieht die Sache nämlich anders aus - da retten dich die ebay AGB.
@budelmarker
Da verwurstelst du was. Es wäre generell eine Klage von privat (was nichts mit einer Privatklage zu tun hat), weil sich die Sache rein zivilrechtlich verhält, somit jegliche strafrechtlich relevanten Aspekte (Strafe, öffentl. Interesse, Privatklage etc.) ausscheiden. Der Streitwert würde sich auch nicht i. H. des Kaufpreises beziffern, sondern in Höhe eines evtl. Schadens, denn einen Rückzahlungsanspruch des Kaufpreises hat der Käufer ja sowieso. Ein Schaden würde sich in einem möglichen Mehraufwand für eine Ersatzbeschaffung belaufen. Das ist i. d. R. eine einfach gelagerte Geschichte, die dir so ziemlich jeder Anwalt durchziehen würde. Aber das wäre in dem Fall hier doch vollkommen ohne Not. Es besteht überhaupt keine Veranlassung, irgendwas aussitzen zu müssen. Sag doch deinem Verkäufer ganz einfach, dass du einen evtl. Schaden, der sich für ihn aus der Nicherfüllbarkeit des Vertrages ergibt, deiner Haftpflichtversicherung weitermelden wirst und gut iss. Damit vergibst du dir nichts und kannst die Geschichte völlig ohne Streit und Verärgerung deines Käufers befrieden. Der wird daraufhin kaum mehr die Motivation haben, dir wegen ein paar Euronen Ärger an die Backe zu kleben. Schaltest du hingegen auf Stur, kann dir das eine negative Bewertung einhandeln und obendrein den Käufer provozieren, selbst wegen ein paar Euro ein Verfahren loszutreten, bei dem die Kosten für dich in keinem Verhältnis stünden.
@cuardos
welche Versicherung könnte TE denn nun heranziehen...Hausrat-oder Haftpflicht?
Du hast in deinen Beiträgen beide genannt.