03-06-2017 23:59
Spätestens seit dem vollen in kraft treten der tpd2 und dem verstreichen der übergangsfristen am 20.05.207 ist der verkauf von selbst hergestellten liquids verboten. siehe tabakerzeugnisgesetz. liquids müssen angemeldet und schadstoffgeprüft werden.
und dürfen auch erst 6 monate nach der anmeldung verkauft werden.
liquids und basen mit nikotin dürfen auch nur noch in 10ml behältnissen mit höchstens 20 mg/ml nikotin verkauft werden.
siehe tabakerzeugnisgesetz.
verstöße dagegen können mit freiheitsstrafe bis zu einem jahr geahndet werden.
nun meinen immer noch jede menge schein privater verkäufer sie könnten weiterhin selbst liquids herstellen und diese "scheinprivat" über ebay verkaufen.
artikel melden, ja selbst artikel über custopmerhelp melden nutzt garnichts.
ebay setzt sich einfach weiter über deutsches und europäisches recht hinweg und lässt die artikel stehen.
die meisten davon werden auch noch gegen die ebay richtlinie versendet. diese besagt ganz klar das mit dhl alterssichtprüfung versendet werden muss. gemeldete verstöße gegen das jugendschutzgesetz (testkäufe) die allesammt ohne altersprüfung versendet wurden, werden nicht gelöscht.
es gibt ein bgh urteil von 2007 wonch ebay verpflichtet ist zumindest verstöße gegen das jugendschutzgesetz sofern bekannt, umgehend abzustellen.
zb das suchwort. Bunkerbase alle artikel darunter sind illegal. bleiben aber trotz meldung weiterhin stehen. es kommen täglich neue hinzu.
@lassdampfab_de schrieb:
es gibt ein bgh urteil von 2007 wonch ebay verpflichtet ist zumindest verstöße gegen das jugendschutzgesetz sofern bekannt, umgehend abzustellen.
Ich denke, dass Ebay sich nicht wirklich über deutsches und europäisches Recht hinweg setzen kann
Das Problem sehe ich eher darin, den Nachweis zu erbringen, dass der Plattformbetreiber Kenntnis von den entsprechenden Angeboten hat.
Dass du irgendwelche Artikel irgendwie "gemeldet" hast wirst du kaum verwertbar belegen können
Anders wird es da wohl mit dem Nachweis aussehen, wenn du solche Angebote, die tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen, beispielsweise öffentlich in einem entsprechenden Thread im Sicherheitsforum, konkret benennen würdest.
Da wird Ebay dann sicherlich genauer hinsehen müssen und gegebenenfalls handeln, denn ich denke, auf ein zweites St. Pölten legt man mit Sicherheit keinen Wert.
Dass das tatsächlich so passiert ist jedenfalls mein Eindruck, wenn ich mir bestimmte Threads hier ansehe, in welchen die Angebote um die es ging, auf einmal relativ schnell gelöscht wurden......
den nachweis kann ich sehr wohl erbringen.
da das melden über dne "Melden" Button ja nichts brigt,
schreibe ich emails an customerhelp.
diese werden auch fein beantwortet. blablabla mit floskeln.
belegen aber eindeutig das bestimmte händler und (oder) angebote gemeldet wurden.
da diese angebote eindeutig gegen das Tabakerzeugnisgesetz verstoßen und Tage oder Wochen Später immer noch zu finden sind. Ist das in meinen Augen klar beweisbar.
Den Tipp mit dem Sicherheitsforum nehme ich aber gerne auf und werde dort auch noch einige Posts loswerden.