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"Artikel melden" mangels Auswahl nicht möglich -falsche Herstellerangabe melden

Ich habe das Problem, dass meine Artikel in den Suchlisten schlechter gefunden werden als die eines Mitanbieters. Diese sind bei den "beliebten" Artikeln weiter oben im Ranking angesiedelt. Dies liegt meiner Meinung nach an der Werbepolitik meines Konkurrenten : Dort werden die Artikel oft mit dem Namen zweier Luxushersteller in der Artikelbezeichnung beworben, obwohl der angebotene Artikel nichts mit diesen beiden Firmen zu tun hat. Leider ist mangels Auswahlmöglichkeiten beim "Artikel melden" eine Meldung des Artikels nicht möglich, da ebay mit nur 2 Punkte anbietet, die nicht zutreffend sind. Bei Auswahl " Grundsätze zum Einstellen von Artikeln" kann man nur " Probleme mit Bildern" angeben, bei der zweiten und letzten Möglichkeit " Verbotene und fragwürdige Artikel"  kann man " sonstige unzulässige und fragwürdige Artikel auswählen" - was im letzten Punkt hieße ( hier hat man keine Wahl, sondern das ist die einzige "Auswahlmöglichkeit" , dass es sich beim angebotenen Artikel um "gebrauchte Kosmetikartikel" handeln würde.

Das ist ebenfalls nicht der Fall. Es handelt sich um gebrauchte Kinderwagen. Diese dürfen natürlich verkauft werden. Aber das Bewerben mit einem falschem Hersteller ist natürlich untersagt ebenso wie der direkte Vergleich mit einem Hersteller ( z.B. ähnlich Hersteller yx .. oder " wie Hersteller xy ). Als ich den Vergleich einmal bei einem meinem Artikel gezogen hatte, wurde mein Angebot seitens ebay gleich gelöscht ... die des Mitanbieters jedoch nicht..

Leider kann man hierzu ebay nicht telefonisch kontaktieren.

Ich erhoffe mir hier Antworten, wie ich eine Gleichbehandlung erwirken kann. Vielen dank für Eure Hilfe !

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@charlys_stylewerk schrieb:

Ich habe das Problem, dass meine Artikel in den Suchlisten schlechter gefunden werden als die eines Mitanbieters. Diese sind bei den "beliebten" Artikeln weiter oben im Ranking angesiedelt. Dies liegt meiner Meinung nach an der Werbepolitik meines Konkurrenten : Dort werden die Artikel oft mit dem Namen zweier Luxushersteller in der Artikelbezeichnung beworben, obwohl der angebotene Artikel nichts mit diesen beiden Firmen zu tun hat. Leider ist mangels Auswahlmöglichkeiten beim "Artikel melden" eine Meldung des Artikels nicht möglich, da ebay mit nur 2 Punkte anbietet, die nicht zutreffend sind. Bei Auswahl " Grundsätze zum Einstellen von Artikeln" kann man nur " Probleme mit Bildern" angeben, bei der zweiten und letzten Möglichkeit " Verbotene und fragwürdige Artikel"  kann man " sonstige unzulässige und fragwürdige Artikel auswählen" - was im letzten Punkt hieße ( hier hat man keine Wahl, sondern das ist die einzige "Auswahlmöglichkeit" , dass es sich beim angebotenen Artikel um "gebrauchte Kosmetikartikel" handeln würde.

Das ist ebenfalls nicht der Fall. Es handelt sich um gebrauchte Kinderwagen. Diese dürfen natürlich verkauft werden. Aber das Bewerben mit einem falschem Hersteller ist natürlich untersagt ebenso wie der direkte Vergleich mit einem Hersteller ( z.B. ähnlich Hersteller yx .. oder " wie Hersteller xy ). Als ich den Vergleich einmal bei einem meinem Artikel gezogen hatte, wurde mein Angebot seitens ebay gleich gelöscht ... die des Mitanbieters jedoch nicht..

Leider kann man hierzu ebay nicht telefonisch kontaktieren.

Ich erhoffe mir hier Antworten, wie ich eine Gleichbehandlung erwirken kann.

 

Vielen dank für Eure Hilfe !


@charlys_stylewerk

 

ich glaube kaum, daß Du mit meiner Antwort einverstanden bist ...

 

... aber wenn Du Deinen "Konkurrenten" melden willst, kannst Du gleich Deine eigenen Angebote melden, z.B. 

 

http://www.ebay.de/itm/TRUE-VINTAGE-Flower-Power-Hippy-Hemdbluse-Twiggy-HEMD-70er-Bluse-devils-fashi...

 

http://www.ebay.de/itm/TRUE-VINTAGE-luftige-boho-Hippy-Tunika-mit-Hakeleinsatz-Shabby-Chic-Mode-Gr-S...

 

... das läuft meiner Meinung nach schon unter Keyword-Spamming

 

btw: die Schrift könnte etwas kleiner sein, man wird da schier erschlagen und muß erstmal 2 Meter den Stuhl zurückschieben, damit man das vernünftig lesen kann

 

bzgl. des "versicherten" Versands weiß ich nicht, ob die Formulierung so erlaubt ist - da müßte ein anderer was zu schreiben, der davon Ahnung hat

 

 

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