16-10-2017 16:04
Habe einen Artikel versteigert - Warenwert 3,49, ging per Sparversand raus als Warensendung für ca. 90 Cent. Nur 5 Tage nach Auktionsende drohte Käufer mit Polizei. Habe ihm alles erklärt, dass Warensendung länger dauert, habe Nachforschungsauftrag gestellt. Nun droht er mit Anwalt. Was tun?
Hallo @kaktusbhairab
Bei Kauf bei Privat trägt der Käufer das Versandrisiko. Lässt er sich die Ware als Warensendung zusenden, also unversichert, so hat er keinerlei Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Versandunternehmen, wenn die Warensendung verloren geht.
Du allerdings müsstest beweisen, dass du versendet hast. Das kannst du auch, indem jemand dieses bestätigt.
Du hast Warensendung angegeben, der Käufer hat also auf eigenes Risiko gehandelt.
Wenn du das Porto über Ebay gekauft hast, dann hast du zumindestens schon einmal einen Beleg für das gekaufte Porto per Email erhalten.
Und nach 5 Tagen Versendung? Das kann immer noch ankommen.
Hallo @kaktusbhairab
in einem solchen Fall biete ich immer sofort eine Lösung an. Wenn der Käufer nicht länger warten will, erstatte ich komplett inkl. VSK und sende dem Käufer einen Kaufabbruch. Wenn er das doch noch erhält, soll ers halt dann einfach nochmals überweisen oder mit "Annahme verweigert" in den nächsten Briefkasten einwerfen. Fertig.
Ein Nachforchungsauftrag dauert zu lang für eine Lösung, ausserdem kommt nix bei rum.
So handle ich übrigens nicht nur der Lösung wegen und weil solche Werte den Ärger nicht lohnen, ich mache es auch aus rechtlicher Verpflichtung. Auch bei kauf von privat ist der verkäufer in der Haftung, wenn er die Einlieferung beim Zusteller nicht belegen kann oder ihn der Käufer nicht ausdrücklich freigestellt hat (ein Hinweis lediglich in der Artikelbeschreibung genügt nicht!)
http://www.aktiv-online.de/ratgeber/detailseite/news/wer-haftet-wenn-briefe-pakete-co-auf-dem-postwe...
http://www.stroemer.de/index.php/entscheidungen/70-buergerliches-recht/776-ag-bad-iburg-urt-v-110102...
@kaktusbhairab
Nur zum Rechtlichen noch ergänzt:
https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Dieser Passus ist insbesondere bei unversicherten bzw. nicht sendungsverfolgten Sendungen bei Privatverkäufern wichtig:
"sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."
Und genau dies muss der VK mit einem Einlieferungsbeleg belegen können. ERST DANACH gilt dann das Versandrisiko (z.B. Sendungsverlust während der Zustellung, nicht Einlieferung!), welches tatsächlich der Käufer dann trägt. Nur so ist es zu verstehen. Ich habe auch länger gebraucht, bis ich mein Wissen dahin revidiert habe. Aber wie schon geschrieben: Das rechtliche Gedöns ist bei euch beiden sicher nicht relevant.
Ich wünsche Euch eine gute Lösung! Und wenn, dann hast Du es zumindest versucht und kannst dann besser kommentieren, sollte er Dich doch negativ bewerten (dann kannste Dich ja wieder melden)
P.S: Einen Kaufabbruch löst hiermit aus: http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen Damit bekommst Du dann zumindest die ebay-Prov wieder.
COOL bleiben. Der blufft nur.
Dein fall ist aber typisch: je niedriger der Warenwert,
umso unverschämter treten Käufer auf und drohen und erpressen.
Eine RACHEbewertung von dem Troll kannst Du bei Ebay löschen lassen,
obwohl es ziemlich aufwendig ist.
Was hast du denn alles für Versand angeboten und wie hat der Käufer gezahlt 🙂 ?