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Käufer droht mit Anwalt - Warensendung angeblich nicht erhalten

Habe einen Artikel versteigert - Warenwert 3,49, ging per Sparversand raus als Warensendung für ca. 90 Cent. Nur 5 Tage nach Auktionsende drohte Käufer mit Polizei. Habe ihm alles erklärt, dass Warensendung länger dauert, habe Nachforschungsauftrag gestellt. Nun droht er mit Anwalt. Was tun?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Hallo @kaktusbhairab

 

Bei Kauf bei Privat trägt der Käufer das Versandrisiko. Lässt er sich die Ware als Warensendung zusenden, also unversichert, so hat er keinerlei Anspruch auf Erstattung gegenüber dem Versandunternehmen, wenn die Warensendung verloren geht.

 

Du allerdings müsstest beweisen, dass du versendet hast. Das kannst du auch, indem jemand dieses bestätigt.

 

Du hast Warensendung angegeben, der Käufer hat also auf eigenes Risiko gehandelt.

 

 

Antworten (4)

Antworten (4)

@kaktusbhairab

 

 

Wenn du das Porto über Ebay gekauft hast, dann hast du zumindestens schon einmal einen Beleg für das gekaufte Porto per Email erhalten.

 

Und nach 5 Tagen Versendung? Das kann immer noch ankommen.

 

 

Hallo @kaktusbhairab

 

in einem solchen Fall biete ich immer sofort eine Lösung an. Wenn der Käufer nicht länger warten will, erstatte ich komplett inkl. VSK und sende dem Käufer einen Kaufabbruch. Wenn er das doch noch erhält, soll ers halt dann einfach nochmals überweisen oder mit "Annahme verweigert" in den nächsten Briefkasten einwerfen. Fertig.

 

Ein Nachforchungsauftrag dauert zu lang für eine Lösung, ausserdem kommt nix bei rum.

 

So handle ich übrigens nicht nur der Lösung wegen und weil solche Werte den Ärger nicht lohnen, ich mache es auch aus rechtlicher Verpflichtung. Auch bei kauf von privat ist der verkäufer in der Haftung, wenn er die Einlieferung beim Zusteller nicht belegen kann oder ihn der Käufer nicht ausdrücklich freigestellt hat (ein Hinweis lediglich in der Artikelbeschreibung genügt nicht!)


http://www.aktiv-online.de/ratgeber/detailseite/news/wer-haftet-wenn-briefe-pakete-co-auf-dem-postwe...
http://www.stroemer.de/index.php/entscheidungen/70-buergerliches-recht/776-ag-bad-iburg-urt-v-110102...

 

 

COOL bleiben. Der blufft nur.

 

Dein fall ist aber typisch: je niedriger der Warenwert,

 

umso unverschämter treten Käufer auf und drohen und erpressen.

 

Eine RACHEbewertung von dem Troll kannst Du bei Ebay löschen lassen,

obwohl es ziemlich aufwendig ist.

Was hast du denn alles für Versand angeboten und wie hat der Käufer gezahlt 🙂 ?

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