13-07-2017 14:06
Käufer hat Sonntags den Artikel erworben.
Mittwochs habe ich ihm eine Zahlungserinnerung gesendet.
Da kam nur eine kurze Nachricht:
Bin im Urlaub 14 Tage , bitte Geduld.
Wie lange darf man denn als Käufer die Zahlung rausziehen und kann ich den Kauf abbrechen ohne das ich eine schlechte Bewertung bzw. auf den Auktionskosten sitzen bleibe?!
Grüße
CM
Es kommt ganz auf Dich an.
Wenn Du Dich darauf einlassen möchtest, mach es.
Wenn nicht, dann nicht.
Brauchst Du das Geld denn so dringend sofort?
eBay ermöglicht Dir, exakt auf die Sekunde genau 4 Tage nach
Auktionsende (4x24 Stunden) einen Fall wegen eines nicht
bezahlten Artikels gegen den Käufer zu eröffnen. Dann bekommt
er nochmal exakt 4 Kalendertage Zeit, zu bezahlen (4x24 Stunden).
Dann kannst Du den Fall schließen, den Käufer von eBay mit einer
Verwarnung bestrafen lassen und ihm von eBay gleichzeitig
mitteilen lassen, daß er keinen Anspruch mehr darauf hat, den Artikel
zu erhalten. Du bekommst von eBay die Verkaufsprovision zurück
und der Käufer darf Dich nicht negativ bewerten.
Viele Verkäufer machen es so.
Aber viele Leute machen Dinge, die man nicht unbedingt nachmachen muß.
Ich persönlich finde, man sollte mit anderen so umgehen, wie man selbst
behandelt werden will.
Es ist allein Deine Entscheidung, ob eine um 14 Tage verzögerte Abwicklung
für Dich ok ist. Ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag, der auch außerhalb
von eBay gültig ist und erst nach 3 Jahren verjährt. Hattest Du eine Zahlungs-
frist im Angebot festgelegt? Wenn nicht, ist der Käufer erst nach 30 Tagen
in Verzug. (Nur mal so nebenbei bemerkt)
Hallo
wer aus dem Urlaub bei ebay antworten kann, kann auch die Zahlung durchführen.
Meine Meinung !
Nichtzahlerfall öffnen, nach 4 Tagen schließen, Kaufvertrag unter letztmaliger Fristsetzung aufkündigen, nach Abschluss von allem, den Artikel neu einstellen.
Nicht vergessen: Den Käufer auf die Bietersperrliste.
@captainmais schrieb:Käufer hat Sonntags den Artikel erworben.
Mittwochs habe ich ihm eine Zahlungserinnerung gesendet.
Da kam nur eine kurze Nachricht:
Bin im Urlaub 14 Tage , bitte Geduld.
Wie lange darf man denn als Käufer die Zahlung rausziehen und kann ich den Kauf abbrechen ohne das ich eine schlechte Bewertung bzw. auf den Auktionskosten sitzen bleibe?!
Grüße
CM
erstmal sollte man dem Käufer eine angemesse Zeit zur Zahlung lassen, wenn man selbst keine Frist im Angebot genannt hat - 3 Tage nach dem Kauf eine Zahlungserinnerung zu senden finde ich zu aufdringlich und völlig verfrüht
dann sollte man nach dieser angemessenen Zeit ggf. den Käufer nochmal anschreiben und an die Zahlung erinnern, kommt DANN nicht zeitnah eine Antwort oder das Geld, sollte man den Fall bzgl. Nichtzahlung eröffnen
selbst wenn Du den Fall dann nach 4 Tagen schliesst bedeutet das noch lange nicht, dass damit der Kaufvertrag auch aufgehoben ist - erst wenn nach einer angemessenen, klar datierten Fristsetzung das Geld nicht eingegangen ist, kann man den Kaufvertrag auflösen
der Fall bzgl. Nichtzahlung sollte meiner Meinung nach selbstverständlich auch erst dann geschlossen werden, wenn die angemessene, klar datierte Frist "frustlos" abgelaufen ist - ich würde meinen, dass ein Käufer durchaus dagegen vorgehen könnten, wenn er eigentlich noch Zeit zur Zahlung hätte, der Verkäufer den Fall aber einfach nach 4 Tagen mit einer Verwarnung schliesst, weil noch kein Geld eingegangen ist
alles in allem: der Fall muss spätestens am 32. Tag nach Angebotsende eröffnet und am 36. Tag durch den Verkäufer geschlossen werden, damit der Käufer eine Verwarnung erhält und der Verkäufer die Provision zurückbekommt
wenn ich letzten Sonntag verkauft hätte, würde ich allerfrühestens um den 24.07. den Fall eröffnen, dem Käufer eine Frist bis zum 04.08.2017 zur Zahlung setzen und dann auch erst den Fall schliessen - bzw. spätestens am 14.08., da dann die Frist für den Fall bei eBay abläuft
Ah..... noch was, @captainmais
lies mal bitte genau.
http://pages.ebay.de/help/policies/item-location.html