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Käufer tätigt keine Zahlung weil er im Urlaub ist. Wie lange muss ich auf meine Zahlung warten?

Käufer hat Sonntags den Artikel erworben.

Mittwochs habe ich ihm eine Zahlungserinnerung gesendet.

Da kam nur eine kurze Nachricht:

 

Bin im Urlaub 14 Tage , bitte Geduld.

 

Wie lange darf man denn als Käufer die Zahlung rausziehen und kann ich den Kauf abbrechen ohne das ich eine schlechte Bewertung bzw. auf den Auktionskosten sitzen bleibe?!thinking

 

 

Grüße

 

CM

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (4)

Antworten (4)

@captainmais

Es kommt ganz auf Dich an.

Wenn Du Dich darauf einlassen möchtest, mach es.

Wenn nicht, dann nicht.

 

Brauchst Du das Geld denn so dringend sofort?

 

eBay ermöglicht Dir, exakt auf die Sekunde genau 4 Tage nach

Auktionsende (4x24 Stunden) einen Fall wegen eines nicht

bezahlten Artikels gegen den Käufer zu eröffnen. Dann bekommt

er nochmal exakt 4 Kalendertage Zeit, zu bezahlen (4x24 Stunden).

Dann kannst Du den Fall schließen, den Käufer von eBay mit einer

Verwarnung bestrafen lassen und ihm von eBay gleichzeitig

mitteilen lassen, daß er keinen Anspruch mehr darauf hat, den Artikel

zu erhalten. Du bekommst von eBay die Verkaufsprovision zurück

und der Käufer darf Dich nicht negativ bewerten.

 

Viele Verkäufer machen es so.

Aber viele Leute machen Dinge, die man nicht unbedingt nachmachen muß.

Ich persönlich finde, man sollte mit anderen so umgehen, wie man selbst

behandelt werden will.

 

Es ist allein Deine Entscheidung, ob eine um 14 Tage verzögerte Abwicklung

für Dich ok ist. Ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag, der auch außerhalb

von eBay gültig ist und erst nach 3 Jahren verjährt. Hattest Du eine Zahlungs-

frist im Angebot festgelegt? Wenn nicht, ist der Käufer erst nach 30 Tagen

in Verzug. (Nur mal so nebenbei bemerkt)

Hallo

 

@captainmais

 

wer aus dem Urlaub bei ebay antworten kann, kann auch die Zahlung durchführen.

 

Meine Meinung !

 

Nichtzahlerfall öffnen, nach 4 Tagen schließen, Kaufvertrag unter letztmaliger Fristsetzung aufkündigen, nach Abschluss von allem, den Artikel neu einstellen.

 

Nicht vergessen: Den Käufer auf die Bietersperrliste.

 

 


@captainmais schrieb:

Käufer hat Sonntags den Artikel erworben.

Mittwochs habe ich ihm eine Zahlungserinnerung gesendet.

Da kam nur eine kurze Nachricht:

 

Bin im Urlaub 14 Tage , bitte Geduld.

 

Wie lange darf man denn als Käufer die Zahlung rausziehen und kann ich den Kauf abbrechen ohne das ich eine schlechte Bewertung bzw. auf den Auktionskosten sitzen bleibe?!thinking

 

 

Grüße

 

CM


@captainmais

 

erstmal sollte man dem Käufer eine angemesse Zeit zur Zahlung lassen, wenn man selbst keine Frist im Angebot genannt hat - 3 Tage nach dem Kauf eine Zahlungserinnerung zu senden finde ich zu aufdringlich und völlig verfrüht

 

dann sollte man nach dieser angemessenen Zeit ggf. den Käufer nochmal anschreiben und an die Zahlung erinnern, kommt DANN nicht zeitnah eine Antwort oder das Geld, sollte man den Fall bzgl. Nichtzahlung eröffnen

 

selbst wenn Du den Fall dann nach 4 Tagen schliesst bedeutet das noch lange nicht, dass damit der Kaufvertrag auch aufgehoben ist - erst  wenn nach einer angemessenen, klar datierten Fristsetzung das Geld nicht eingegangen ist, kann man den Kaufvertrag auflösen

 

der Fall bzgl. Nichtzahlung sollte meiner Meinung nach selbstverständlich auch erst dann geschlossen werden, wenn die angemessene, klar datierte Frist "frustlos" abgelaufen ist - ich würde meinen, dass ein Käufer durchaus dagegen vorgehen könnten, wenn er eigentlich noch Zeit zur Zahlung hätte, der Verkäufer den Fall aber einfach nach 4 Tagen mit einer Verwarnung schliesst, weil noch kein Geld eingegangen ist

 

alles in allem: der Fall muss spätestens am 32. Tag nach Angebotsende eröffnet und am 36. Tag durch den Verkäufer geschlossen werden, damit der Käufer eine Verwarnung erhält und der Verkäufer die Provision zurückbekommt

 

wenn ich letzten Sonntag verkauft hätte, würde ich allerfrühestens um den 24.07. den Fall eröffnen, dem Käufer eine Frist bis zum 04.08.2017 zur Zahlung setzen und dann auch erst den Fall schliessen - bzw. spätestens am 14.08., da dann die Frist für den Fall bei eBay abläuft

 

 

Ah..... noch was, @captainmais

 

lies mal bitte genau.

 

http://pages.ebay.de/help/policies/item-location.html

 

Frau (zwinkernd)

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