16-04-2013 12:19
Hallo,
darf man eigentlich bei ebay oder Kleinanzeigen Aufsperrwerkzeuge für Türen zum Verkauf anbieten. Ich habe einmal angeboten, wurde jedoch später die Anzeige gelöscht, mit der Begründung, dass der Handel mit "Einbruchswerkzeugen" verboten sei. Das sehe ich aber nicht ein, zumal in Deutschland der Besitz und Handel legal ist. Warum die ganze Willkür?
Aufsperrwerkzeuge sind aber nicht stets Einbruchswerkzeuge, zumindest offiziell. Denn für Schlüsseldienste sind solche unabdingbar.
Grüße