25-07-2015 16:13
Ich habe bei Ebay ein Kleidchen gekauft und will es weiterverkaufen. In den AGB des Verkäufers steht: "Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, treten schon jetzt alle Forderungen, die aus einem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab." Was bedeutet das für mich?