25-07-2014 19:30
Ich wollte ein neues iPhone versteigern, habe die Auktion nach einem Tag abgebrochen (meine Frau wollte es behalten), nun verlangt der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende von mir Schadensersatz.
Es stellt sich heraus, daß das eine bekannte Masche ist:
http://www.sat1.de/tv/akte/video/ebay-auktionsfallen-clip
Dabei bietet der Käuder einen mittleren Preis auf neue iPhones, sollte der Verkäufer die Auktion abbrechen schickt er eine harmlose Mail hinterher, warum man abgebrochen hat. Leider gibt es nur wenige, sehr spezifische Gründe, wann man das tun darf, das steht aber leider nicht auf dem "Aktion-Löschen-Knopf".
Antwortet man falsch kommt die Aufforderung die Kontodaten zu nennen um das iPhone zu bezahlen, denn es ist ein Vertrag zustande gekommen.
Wahlweise besteht der Käufer auf Schadensersatz.
Das ist perfide, denn ihn schützt das eigentlich sinnvolle Käuferrecht.
Wem erging es mit dem Herrn auch so?
Der Käufer nennt sich hier "gehangen" (wie passend!), sein (angeblich) richtiger Name ist mir bekannt.