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Sicherheit beim Ebay Kauf- WICHTIG für alle Käufer !!!!!

Ich bin mit gerade mit einem Fall für einen nicht gelieferten Artikel konfrontiert worden. Wie ich festgestellt habe ist ein Ebay Mitglied nicht abgesichert für einen nicht gelieferten Artikel bzw. den Kaufpreis zurück zu erhalten, wenn er den Kaufpreis überwiesen hat. Nur mit  PayPal , Lastschrift, Visa Zahlungen hat er das Recht den Käuferschutz zu beanspruchen.

Wenn Ebay das nicht ändert, hat jeder der bei Ebay einen Artikel reinsetzt und sich diesen überweisen lässt, die Möglichkeit diesen nicht zu versenden, aber den Kaufpreis zu erhalten. Es werden Türen für  unseriösen Verkäufer geöffnet, wo ein langer Weg bevorsteht , mit oder ohne Erfolg über den normalen Rechsweg mit Anwalt ( Kosten) den Kaufpreis oder den gekauften Artikel zu erhalten. Bei kleineren Beträgen lohnt es sich nicht in relation zu den Anwaltskosten einen Rechtsfall zu eröffnen. Die Unseriösen Verkäufer können mit den vielen kleinen Beträgen auch auf Ihren Gewinn kommen. Natürlich sperrt Ebay nach einiger Zeit diesen Verkäufer. Dieser hat aber die Möglichkeit unter einem anderen Namen wieder ein Konto zu eröffnen und so geht es weiter.

Ich rufe alle Ebay Mitglieder auf, sich bei Ebay zu beschweren, damit Ebay abhilfe schafft. Zum Beispiel über eine sep. Versicherung die im Verkaufspreis enthalten ist ,oder keine Anzeigen für Verkäufe zulässt die den Käuferschutz ausschließt.

Ich hoffe auf Eure Hilfe ! !

 

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*seufz....... das ist schon jahrelang so.

 

Im übrigen gilt: Käuferschütz bei Zahlung über Pay-Pal, oder aber bei Verkäufern, die mit dem ebay-Garantie Siegel werben.

 

Und nein....sowie private VK dazu verdonnert werden, PP anbieten zu müssen, bzw. Käuferschutz in irgendeiner Art und Weise gewähren zu müssen, hat sich diese Plattform erledigt.

 

 

Du bist seit über 10 Jahren auf diesem Marktplatz unterwegs und willst uns weismachen, dass Du noch nie Zeit gehabt hast, Dich mit den Regularien dieses Marktplatzes zu befassen?

 

Dann bist Du selbst schuld.

Hall hansjoachim7927,

ich kann dich und deinen Ärger sehr gut verstehen. Die vielen Klug**bleep**er-Kommentare solltest du ignorieren. Wer erst einmal diese Erfahrung machen musste, denkt da anders drüber und eBay macht es sich einfach viel zu leicht und öffnet Betrügern Tür und Tor.

Aber was hat eBay zu befürchten? Die bekommen ihr Geld trotzdem. Der Käufer, dem der Artikel nicht zugestellt wird, interessiert eBay dann nicht mehr.

Viele weigern sich PayPal zu nutzen, wegen der Gebühren. Meine Kreditkarten-Daten würde ich hier nicht mitteilen und von einem privaten Verkäufer bekommt man auch keine Rechnung. Somit greift also der eBay-Käuferschutz nicht. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass jeder Verkauf unter anderen Voraussetzungen nicht erlaubt werden dürfte, da es keine Sicherheit für den Käufer gibt und jedem Betrüger somit eine Plattform geboten wird.  Da nützt es auch nix, wenn der Verkäufer 100 % positive Bewertungen hat. Diese werden ja auch von eBay gesteuert. Die neutralen Bewertungen werden zu den 100 % positiven gerechnet. Versuche mal, eine negative Bewertung abzugeben! Sofort meldet eBay seine Bedenken an und will dich überzeugen, nicht negativ zu bewerten.  

 

Servus @hansjoachim7927

 

Mir würde es für den Anfang schon genügen,

wenn Ebay nicht in jedem Angebot

mit "Ebay-Käuferschutz"

werben würde !

Ja, dahinter steht "Bei Bezahlung mit Paypal, ..."

Aber dann könnte man es doch gleich Paypal-Käuferschutz nennen,

denn genau das ist es.

 

In Zeiten von Kauf über Smartphone und App

ist so mit einer Fehleinschätzung der Käufer zu rechnen.

Daß Du mit Deiner Zugehörigkeitsdauer erst jetzt darauf kommst,

überrascht mich allerdings auch.

Ist aber egal,

weil Irreführung einfach nicht sein muß.

 

Außerdem wäre das alte Verfahren (schriftliche Bestätigung nach Anmeldung)

ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Solange die Sicherheit beim Anmelden,

Einstellvolumen et cetera nicht erhöht wird,

dürfte der Plattformbetreiber niemals eine solche Versicherung einführen.

Zumal man diese bei gewerblichen Anbietern auch gar nicht benötigte.

Der muß sie ja schon selbst absichern.


@hansjoachim7927 schrieb:

Ich bin mit gerade mit einem Fall für einen nicht gelieferten Artikel konfrontiert worden. Wie ich festgestellt habe ist ein Ebay Mitglied nicht abgesichert für einen nicht gelieferten Artikel bzw. den Kaufpreis zurück zu erhalten, wenn er den Kaufpreis überwiesen hat. Nur mit  PayPal , Lastschrift, Visa Zahlungen hat er das Recht den Käuferschutz zu beanspruchen.

Wenn Ebay das nicht ändert, hat jeder der bei Ebay einen Artikel reinsetzt und sich diesen überweisen lässt, die Möglichkeit diesen nicht zu versenden, aber den Kaufpreis zu erhalten. Es werden Türen für  unseriösen Verkäufer geöffnet, wo ein langer Weg bevorsteht , mit oder ohne Erfolg über den normalen Rechsweg mit Anwalt ( Kosten) den Kaufpreis oder den gekauften Artikel zu erhalten. Bei kleineren Beträgen lohnt es sich nicht in relation zu den Anwaltskosten einen Rechtsfall zu eröffnen. Die Unseriösen Verkäufer können mit den vielen kleinen Beträgen auch auf Ihren Gewinn kommen. Natürlich sperrt Ebay nach einiger Zeit diesen Verkäufer. Dieser hat aber die Möglichkeit unter einem anderen Namen wieder ein Konto zu eröffnen und so geht es weiter.

Ich rufe alle Ebay Mitglieder auf, sich bei Ebay zu beschweren, damit Ebay abhilfe schafft. Zum Beispiel über eine sep. Versicherung die im Verkaufspreis enthalten ist ,oder keine Anzeigen für Verkäufe zulässt die den Käuferschutz ausschließt.

Ich hoffe auf Eure Hilfe ! !

 


@hansjoachim7927

 

Dir steht es jederzeit frei, den sendungsverfolgten oder sogar versicherten Versand anzuweisen, wenn der Verkäufer nur den Versand ohne angeboten hat - die Mehrkosten musst Du selbstverständlich zahlen

 

abgesehen davon müßte Dir eigentlich bekannt sein, dass eBay sowas schon mal versucht hat - mit dem eBay-Zahlverfahren nämlich, wo man erst an eBay zahlen mußte, dann, wenn der Verkäufer den Versand nachweisen konnte bzw. der Käufer sein OK gegeben hatte, die Zahlung an den Verkäufer weitergeleitet wurde 

 

... und weißt Du was: das mußte wieder zurückgenommen werden, weil es nicht gesetzeskonform war - und sollte eBay der Meinung sein, sowas nochmal zu versuchen, werde ich hier 100% nichts mehr anbieten, denn ich bin auch so ein "schlimmer Finger", ich akzeptiere nur Überweisung und PP gibt es bei mir nicht

 

 

ach ja: Lastschrift und Kreditkartenzahlungen laufen auch über PP, das sind keine eigenständigen Bezahlarten - ich empfehle Dir, Dich mal so langsam mit den Abläufen hier vertraut zu machen

 

@hansjoachim7927

 

 

Ich werde hier ganz sicher nichts mehr einstellen,

wenn ich zwangsweise PayPal-Zahlung anbieten muss.

 

Private Verkäufer haben NUR Nachteile davon,

müssen zusätzliche Gebühren zahlen, sendungsverfolgt verschicken

und sind der Willkür ihrer Käufer ausgesetzt.

 

Bei günstigen Artikeln lohnt sich das in keinster Weise.

 

Ein Käufer sollte sich das Profil eines VK genau anschauen,

bevor er bietet - das ist auch ein recht guter "Käuferschutz".

 

Ich habe mich immer absolut korrekt verhalten

und die Verkäufer, denen ich Geld überwiesen habe, auch.

 

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