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Zu meinen gunsten entschiedener Fall - wem gehört die Ware

Liebe Community, ich habe einen Artikel bei Ebay gekauft, leider wurden mir Mängel (obwohl ich vor Gebot genau diese abgefragt habe) verschwiegen. Ich konnte mich mit dem Verkäufer nicht einigen und habe einen Fall eröffnet. Der Fall wurde innerhalb von 2 Stunden zu meinen Gunsten entschieden und mir der Kaufpreis zurückgezahlt. Darauf hin habe ich bei Ebay angerufen und nachgefragt, was mit dem Artikel geschieht - mir wurde mitgeteilt, wenn bei der Fallklärung dies nicht bestimmt wurde, so kann ich den Artikel behalten oder entsorgen. Darauf hin habe ich für 60Euro Ersatzteile geordert um den Artikel zu reparieren. Inzwischen hat sich der Verkäufer gemeldet, dass er den Artikel zurück haben möchte. Meine Frage: Wem gehört der Artikel? Mir sicherlich erst einmal nicht, da der Verkauf Rückgängig gemacht wurde. Gehört der Artikel aber nun Ebay oder dem Verkäufer? Wer darf über den Verbleib bestimmen? Wenn der Artikel wieder/noch dem Verkäufer gehört. Wer trägt die Versandkosten für die Rücksendung. Der Fall und die daraus ergebende Rücksendung ist schließlich nicht mein verschulden. Hätte der Verkäufer den Zustand wahrheitsgemäß beschrieben, so hätte ich (aufgrund der hohen Reparaturkosten) nie mein Gebot abgegeben. Gruß

 

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

 

Ich finde es jedoch von Ebay beschämend, dass der schriftliche Kundensupport durch die Community abgeleistet werden.

 

Mittlerweile schagen die Aussagen in beide Richtungen gleich verteilt aus - ich glaube ich werde noch einmal bei ebay anrufen. Leider fehlt dann der schriftliche Nachweis über die Aussage der Mitarbeiter.

Akzeptiert Lösungen (1)

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@k-mon_meins schrieb:
Liebe Community, ich habe einen Artikel bei Ebay gekauft, leider wurden mir Mängel (obwohl ich vor Gebot genau diese abgefragt habe) verschwiegen. Ich konnte mich mit dem Verkäufer nicht einigen und habe einen Fall eröffnet. Der Fall wurde innerhalb von 2 Stunden zu meinen Gunsten entschieden und mir der Kaufpreis zurückgezahlt. Darauf hin habe ich bei Ebay angerufen und nachgefragt, was mit dem Artikel geschieht - mir wurde mitgeteilt, wenn bei der Fallklärung dies nicht bestimmt wurde, so kann ich den Artikel behalten oder entsorgen. Darauf hin habe ich für 60Euro Ersatzteile geordert um den Artikel zu reparieren. Inzwischen hat sich der Verkäufer gemeldet, dass er den Artikel zurück haben möchte. Meine Frage: Wem gehört der Artikel? Mir sicherlich erst einmal nicht, da der Verkauf Rückgängig gemacht wurde. Gehört der Artikel aber nun Ebay oder dem Verkäufer? Wer darf über den Verbleib bestimmen? Wenn der Artikel wieder/noch dem Verkäufer gehört. Wer trägt die Versandkosten für die Rücksendung. Der Fall und die daraus ergebende Rücksendung ist schließlich nicht mein verschulden. Hätte der Verkäufer den Zustand wahrheitsgemäß beschrieben, so hätte ich (aufgrund der hohen Reparaturkosten) nie mein Gebot abgegeben. Gruß

@k-mon_meins

 

Man müsste zunächst mal wissen, ob die Rückzahlung von Paypal (aus eigener Tasche) erfolgte oer ob Paypal sich das Geld vom Verkäufer wiedergeholt und dann an Dich ausgezahlt hat.

 

Wenn der Verkäufer seinen Artikel zurück haben will, dann sieht das so aus, als hätte man dem Verkäufer das Geld wieder weggenommen, um es Dir zurückzuzahlen. In dem Fall müsstest Du den Artikel auch zurückschicken. Die Versandkosten müsste allerdings der Verkäufer zahlen.

 

Sollte Paypal aus eigener Tasche zurückgezahlt haben, dann hätte der Verkäufer eigentlich keine Veranlassung, den Artikel zurückzuverlangen, weil er dann ja noch den Kaufpreis auf seinem Paypal-Konto hätte.

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