abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wenn Sie Verkäufer mit (Wohn-) Sitz in der EU sind und Ihr Umsatz in einem Kalenderjahr EUR 2.000,00 erreicht oder Sie in diesem Zeitraum mindestens 30 Transaktionen abgeschlossen haben, ist eBay gemäß DAC7/PStTG verpflichtet, bestimmte Informationen an die zuständigen Finanzbehörden zu melden. Geben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer an, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Die DAC7/PStTG-Regelungen ändern nichts an Ihren bestehenden steuerlichen Verpflichtungen und führen nicht zu neuen steuerlichen Verpflichtungen für Sie. Wenn Sie Informationen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Kommentare

Na, da bin ich aber gespannt wieviele Privatverkaeufer das hier im Forum lesen.....

Ich denke jeder Nutzer sollte angeschrieben werden.

Mit eurer Reklame klappt das doch auch!

Hallo @halenka_uwe2xto! Selbstverständlich ist dieser neue Community-Bereich speziell für Fragen rund um das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG) nur ein Teil unserer Bemühungen, um unsere Mitglieder darauf aufmerksam zu machen, dass eBay genauso wie andere Online-Marktplätze gesetzlich dazu verpflichtet ist, unter bestimmten Umständen Transaktionsdaten unserer Nutzer*innen an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.

 

Wir haben im ersten Halbjahr bereits mit der E-Mail-Kommunikation an Betroffene begonnen und werden diese im nächsten Jahr ausweiten.

 

Liebe Grüße

Miriam

Aber es sind doch alle "betroffen" oder koennten betroffen sein.

Wenn sich die Nutzungsbedingungen aendern schreibt eBay doch auch alle an.

Gruss

Es bleibt nach wie vor unklar wie ihr mit Gemeinschaftskonten umgeht auf denen Zahlungen über 2000 Euro eingehen.

@gucgis71 

Ich denke nicht, dass das unklar ist.

Das PStTG spricht von Transaktionen, die einer bestimmten Person (dem angemeldeten Nutzer auf der betreffenden Plattform) zuzuordnen sind.

Dabei ist es völlig belanglos, ob der Ertrag aus einer Trabsaktion auf sein alleiniges Konto überwiesen wird, auf ein Gemeinschaftskonto geht oder bar entrichtet wird.

Allein die Anzahl der Transaktionen bzw. die Höhe des Ertrages dieser Person ist entscheidend, nicht jedoch, wohin das Geld fließt.

 

@verleihnix_aufdem_narrenschiff 

Ebay Kundenservice bzw Community Agent hatte hier aber mal geschrieben das auch anhand der gleichen Kontoverbindung gemeldet wird.

Beispielsweise Herr Anton Alpha mit Acount 1 und Herr Beton Alpha mit Account 2.

Wohlgemerkt hier ein und die selbe person nur mit 2 accounts.

Das selbe soll aber für Herr Anton Alpha mit eigenem Account und eigenständige Person als auch für Frau Antonia Alpha mit eigenem Account und eigenständiger Person gelten die sich gemeinschaftlich einen Account teilen.

 

Suche die Stelle nochmal raus sind hier aber viele Seiten.

@gucgis71 

 

2 "eigenständige" Personen dürfen sich gar keinen Account teilen, jeder muss einen (oder von mir aus auch mehrere) auf den eigenen Namen erstellen

 

diese Accounts bzw. Registrierungsdaten müssen wiederum mit dem Bankkontoinhaber identisch sein, soll heissen, man kann nicht verkaufen, wenn das ebay-Konto auf A. Mustermann registriert ist, der Bankkontoinhaber aber B. Mustermann ist

Versionsverlauf
Letzte Aktualisierung:
‎21-12-2023 18:59
Aktualisiert von: