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Keine Zahlung nachdem Artikel doch noch angekommen ist

Hallo an die eBay Community,

 

ich bin Verkäufer auf eBay. Habe Mitte Dezember einen Artikel für 70 $ in die USA verkauft. Nachdem der Artikel Mitte Januar immer noch nicht da war stellt der Käufer einen Fall bei eBay ein. Dieser ist Ende Juni Januar für den Käufer entschieden worden und dieser hat ein volle Rückzahlung erhalten.
Mittlerweile ist der Artikel doch noch beim Kunden angekommen. Der Kunde gibt nun an den Artikel nicht mehr zu benötigen und verlangt von mir Gebühren in Höhe von 65 Dollar für die Rücksendung. Vertragsgemäß ist er für die Zahlung des Rückversandes zuständig. EBay hat den Käufer nun angeschrieben und zur Zahlung auf unsere Rücksendung aufgefordert. Da der Käufer nicht reagiert gehe ich davon aus dass er nicht willens ist den Artikel zu versenden.
Habe ich weitere -sinnvolle- Möglichkeiten ?

oder ist das Ganze lediglich ein Beispiel für den Verkauf  in Pandemie Zeiten ?

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@alexsorbet  schrieb:

Hallo an die eBay Community,

 

ich bin Verkäufer auf eBay. Habe Mitte Dezember einen Artikel für 70 $ in die USA verkauft. Nachdem der Artikel Mitte Januar immer noch nicht da war stellt der Käufer einen Fall bei eBay ein. Dieser ist Ende Juni Januar für den Käufer entschieden worden und dieser hat ein volle Rückzahlung erhalten.
Mittlerweile ist der Artikel doch noch beim Kunden angekommen. Der Kunde gibt nun an den Artikel nicht mehr zu benötigen und verlangt von mir Gebühren in Höhe von 65 Dollar für die Rücksendung. Vertragsgemäß ist er für die Zahlung des Rückversandes zuständig. EBay hat den Käufer nun angeschrieben und zur Zahlung auf unsere Rücksendung aufgefordert. Da der Käufer nicht reagiert gehe ich davon aus dass er nicht willens ist den Artikel zu versenden.
Habe ich weitere -sinnvolle- Möglichkeiten ?

oder ist das Ganze lediglich ein Beispiel für den Verkauf  in Pandemie Zeiten ?


@alexsorbet 

 

Nein - ein typisches Ausnutzen der Paypal-.Nutzungsbedingungen!

 

Sie sind seit knapp 20 Jahren angemeldet - schwer zu glauben das Sie noch nie von den Fallstricken der PP.com-Zahlungen gehört haben.

 

Noch schwerer zu glauben das Sie die ganze Zeit ohne Abmahnung durch die Ebay-Welt schwadroniert sind:

 

30 Tage

1 Monat

dazu Fließtext

 

>> abmahnfähig HOCH FÜNF!

 

Das PP.com-Problem bekommen Sie nur gelöst wenn Sie eine PP.com-konforme Versandart nutzen - da bleiben nur 2 Dienstleister:

 

UPS und Fedex

 

UPS bietet Firmenkunden (abhängig vom Versandvolumen) entsprechende Konditionen an - einfach mal dort nachfragen - insbesondere wenn Sie weiterhin "weltweit" versenden wollen!

 

Sie werden gegen PP.com den kürzeren ziehen - der Käufer wird die Ohren auf Durchlauf stellen: 

 

er hat von Ebay/Paypal nichts zu befürchten - weitere Aktivitäten lohnen sich in diesem Fall definitiv nicht:

einfach zu teuer!

 

Nutzen Sie lieber die Zeit und gestalten die Angebote "stabil" - eine Abmahnung wird Sie locker mal eben einige Tausend Euronen (Kein Schreibfehler!) kosten....

 

Das hier hat z.B. in der Artikelbeschreibung NICHTS zu suchen:

 

"Die Umsatzsteuer kann aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht gesondert ausgewiesen werden"

-

bei den "Rechtlichen Informationen des Anbieters" (das sind Sie!) ist ein zusätzliches Eingabefeld - dort diese Information einpflegen -nirgendwo sonst!


@alexsorbet  schrieb:

Hallo an die eBay Community,

 

ich bin Verkäufer auf eBay. Habe Mitte Dezember einen Artikel für 70 $ in die USA verkauft. Nachdem der Artikel Mitte Januar immer noch nicht da war stellt der Käufer einen Fall bei eBay ein. Dieser ist Ende Juni Januar für den Käufer entschieden worden und dieser hat ein volle Rückzahlung erhalten.
Mittlerweile ist der Artikel doch noch beim Kunden angekommen. Der Kunde gibt nun an den Artikel nicht mehr zu benötigen und verlangt von mir Gebühren in Höhe von 65 Dollar für die Rücksendung. Vertragsgemäß ist er für die Zahlung des Rückversandes zuständig. EBay hat den Käufer nun angeschrieben und zur Zahlung auf unsere Rücksendung aufgefordert. Da der Käufer nicht reagiert gehe ich davon aus dass er nicht willens ist den Artikel zu versenden.
Habe ich weitere -sinnvolle- Möglichkeiten ?

oder ist das Ganze lediglich ein Beispiel für den Verkauf  in Pandemie Zeiten ?


Verbuche es als Verlust und fertig. 70,- € sind kein Betrag der Zahlungs- oder Herausgabeklage in den USA sinnvoll erscheinen ließen. Und das wäre der einzige Weg an Geld oder Ware zu kommen.

 

Hy @alexsorbet 

 

Das ist ein Beispiel für den Auslandsverkauf in Verbindung mit Paypal-Zahlung und nicht deren AGB konformer Versendung.

 

Hättest du, wie von Paypal vorgeschrieben, mit FEDEX oder UPS versendet, hätte der Käufer so schnell keinen Fall aufmachen können, bzw. wäre die Ware vermutlich viel früher bei ihm eingetroffen.

 

Bei 4 Wochen kann man als Käufer schon den Glauben an eine Zustellung verlieren.

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