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Verkäuferschutz - Versendungen in die USA

Guten Morgen ebay-Community,

 

ich starte direkt mit meinem Anliegen / "Problem" mit meinem Unverständnis - für welches mir bei dem aktuellen Stand und der weltweiten Situation jegliches Verständnis fehlt und welche Entscheidung(en) ebay.de in diesem Zusammenhang trifft:

 

Ich verkaufe und versende privat Trading-Cards auch immer wieder in die USA - immer per Einschreiben mit Sendungsnummer und Teacking. Versendungen bis Ende Oktober 2020 sind einwandfrei durchgelaufen - 6 Versendungen seit November 2020 sind bis dato LEIDER noch nicht bei den Käufern in den USA angekommen. Jetzt hat ein Käufer die Geduld verloren und hat seinen Kaufpreis zurück gerfordert und auch bekommen. Nach Rücksprache mit ebay.de zählt nicht mehr der Nachweis, dass ich die Ware verschickt habe - sondern nur noch die Zustellung. Also mein bsiheriger AUfwand mit Nachforschungsanträgen, Verlustmedlungen bei der Deutschen Post AG war für die "Tonne". Denn so lange die Ware beim Käufer nicht angekommen ist -> hat er Anspruch auf Rücksersttattung des Kaufpreises. Heißt für mich aktuell. dass ich den Versand ins Ausland komplett gestoppt habe und des Weiteren überlege ich mir, über ebay gar nicht mehr zu verkaufen, wenn das die Regelung ist. Denn, den Worst-Case einmal angekommen, die Ware wird oder wurde geklaut, wird keine Zustellung mehr erfolgen können, die Ware kommt somit nicht beim Käufer an, obwohl ich den Nachwei führen kann, dass ich die Ware versendet habe, und er bekommt seinen Kaufpreis erstattet. Bedeutet für mich -KEINE WARE UND KEIN GELD, da ich den Kaufpreis erstatten muss. Ich denke, in dem Augenblick wo ich die Ware dem Transportunternehmen übergebe, habe ich keinen Einfluss mehr auf das was passiert und wie lange es dauert.

 

Kann das richtig sein? Habe ich ein falsches Rechtsverständnis. (Nicht, dass ich die Käufer nicht verstehen kann, aber.....)

 

Freue mich auf rege Feedbacks.

 

Vielen Dank im Voraus und allen einen schönen Sonntag und BLEIBT GESUND!

 

Viele Grüße aus Nettetal Peter

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Hy @chiefwahoo64 

 

Tja, das sind die Fallstricke bei der Kombination Versand Ausland + Paypal (.com)

Die Sendung muss doch gar nicht unterwegs verschwinden.

Die Käufer behaupten einfach, dass sie die Ware nicht erhalten haben und schwups, bist du dein Geld wieder los, weil du die Zustellung nicht nachweisen kannst.

Wie das funktioniert, wissen die Käufer im Ausland übrigens ganz genau! (im Gegensatz zu den deutschen Verkäufern!)

 

Und das ganze blüht dir jetzt auch in Deutschland, nicht nur bei Auslandsversand.

Du nimmst an der neuen Zahlungsabwicklung teil, da haben die Käufer immer Käuferschutz, egal wie sie bezahlen.

Kannst du auch hier die Zustellung nicht belegen, bist du dein Geld los.

 

Wegen deiner "üppigen" Angebote könnte auch aus der Richtung Ungemach drohen.

 

 

 

 


@chiefwahoo64  schrieb:

Habe ich ein falsches Rechtsverständnis.


@chiefwahoo64 

 

definitiv Ja - allerdings unter einem komplett anderen Aspekt:

 

was Sie hier betreiben ist kilometerweit von einem "Privatverkauf" entfernt - knapp 200 Angebote können unangenehm-teuren Briefwechseln nach sich ziehen.....

Googlen Sie mal nach den Stichwörten Ebay und Abmahnung....

 

Lt. Ihren Beschreibungen bieten Sie lediglich den Versand innerhalb von Deutschland an - wenn Sie dann doch ins Ausland verkaufen sollten Sie sich vorab die PP.com-Nutzungsbedingungen durchlesen/verstehen.....

 

Da Sie dies anscheinend nicht gemacht haben ist es nicht verwunderlich das die "auswärtigen" Käufer für lau bei Ihnen einkaufen...

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @chiefwahoo64 

 

Bei Verkäufer in die USA ist Paypal.com zuständig.

 

Da ticken die Uhren anders.

 

Die akzeptieren nur Fedex oder UPS

 

 

Guten Morgen, @chiefwahoo64 

 

 

das ist doch aber nicht neu !

Der Zustellnachweis bei Zahlung über Paypal ist schon seit langem verpflichtend

 

 

 

  1. Versandbeleg und Zustellnachweis
    4.1 Allgemeines

    Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.

    Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.

    4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis

    Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

     

    Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen

    Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)

    Anforderung an geeigneten Nachweise

    Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis

    Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis

    Zustellnachweis


    4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
    a. Name des Versandunternehmens, 
    b. Versanddatum, 
    c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen), 
    d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
    • GLS,
    • DPD,
    • Hermes,
    • UPS,
    • FedEx,
    • TNT.
    • Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.

    Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis

Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).

 

Hallo Peter,

der Versand in die USA hakt momentan, bzw seit Wochen/Monaten gewaltig. Ich glaube den Käufern in USA sogar, dass die Ware nicht angekommen ist, ein "versichertes DHL Päckchen" ist Mitte Dezember an USPS übergeben worden und seitdem auf der USPS Tracking Seite zu finden mit "International transfer from Germany" (oder so ähnlich) aber noch nicht zugestellt.

Die NFA bei DHL für Auslandssendungen sind ebenfalls ein Grauß ...

Dagegen kommen normale Briefsendungen aus USA problemlos innerhalb von vier bis zehn Tagen hier an, egal ob einstelliger oder dreistelliger $ Betrag.

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