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Darf ein Verkäufer eine Auktion vorzeitige beenden mit der Begründung "Artikel nicht mehr vorrätig"

Darf ein Verkäufer eine Auktion vorzeitig beenden mit der Begründung "Artikel nicht mehr vorrätig" und dann den Artikel  mit dem 4-fachen Preis wiedereinstellen? Nachdem ich Ihn kontaktiert habe und nachgefragt habe, ob bei der Ware (Damenuhr) ein Mangel ist, da mir der Startpreis in der Auktion sehr niedrig vorkam? 

Akzeptiert Lösungen (4)

Akzeptiert Lösungen (4)


@petr.may schrieb:

Darf ein Verkäufer eine Auktion vorzeitig beenden mit der Begründung "Artikel nicht mehr vorrätig" und dann den Artikel  mit dem 4-fachen Preis wiedereinstellen? Nachdem ich Ihn kontaktiert habe und nachgefragt habe, ob bei der Ware (Damenuhr) ein Mangel ist, da mir der Startpreis in der Auktion sehr niedrig vorkam? 


@petr.may

 

Um Dir darauf eine einigermaßen korrekte Antwort geben zu können, gib' bitte mal die Artikelnummer unter "Kommentare" an.

 

Es können dabei viele Faktoren eine Rolle spielen.

@petr.may

 

Es sieht ganz so aus, als wäre dem Verkäufer ein Fehler beim Einstellen des ersten Angebots unterlaufen, was er jetzt mit dem zweiten Angebot "korrigiert" hat.

 

Da aber noch kein Gebot auf das erste Angebot abgegeben wurde, hat der Verkäufer völlig korrekt gehandelt. Es ist sein Artikel und solange, wie keiner darauf geboten hat, kann er damit machen, was er will.

 

Auch die Auktion beenden und zu einem anderen Preis neu einstellen.

 

Ups- sorry @warenallerart2017-3 - warst ja viiiiel schneller als ich, habe es durch diese gewöhnungsbedürftige Sortierung hier mal wieder übersehen.

Es ist die falsche Begründung, aber im Prinzip geht es. Richtig wäre "da das Angebot einen Fehler aufweist", nämlich den Startpreis. Erlaubt ist es auch, denn der Startpreis war ja sogar so falsch, daß das einem Käufer auffallen konnte. Du hast ja genau deshalb gefragt.

 

Geboten hattest du auf das erste Angebot nicht, also kanst du auch schlecht versuchen, den Vertrag der dann zwischen euch bestanden hätte einzufordern. Selbst dann wäre es aber eine Zitterpartie, denn du hast ja den VK genau auf diesen Fehler hingewiesen und der hat dann die Auktion beendet, den Startpreis korrigiert und neu eingestellt. Daß der niedere Startpreis der Dummheit des  VK zuzurechnen war und nicht einem Tippfehler wäre an dir zu beweisen. Den objektiven Nachweis, daß der VK dumm ist halte ich für schwer möglich. Entweder ist der dumm, dann wird er dir bestätigen, daß er nicht dumm war und belegt damit seine Dummheit oder er ist clever genug, auf dem Irrtum zu bestehen.

 

In so weit will ich diepols Aussage gern relativieren. Selbst wenn du geboten hättest wäre wohl fraglich ob du daraus einen Anspruch auf die Uhr so hättest ableiten können daß ein Richter dir glaubt.

 

Der einzige Vorteil besteht darin, daß dieser VK mit dieser Begründung in den nächsten 12 Monaten keine weitere Auktion abbrechen sollte. Sonst riskiert er auf ebay als Verkäufer ganz gesperrt zu werden und kann nur noch kaufen.

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