23-11-2023 19:58
Guten Abend,
ich habe die Tage auf einen Artikel einen bestimmten Preis geboten und wurde heute Morgen überboten. Damit war das Thema für mich dann eigentlich erledigt. Heute Abend erhielt ich jedoch die Nachricht, dass der aktuelle Höchstbieter sein Gebot zurückgezogen hat und ich somit wieder der Höchstbietende bin.
Wie kann es sein, dass jemand nach 13 Stunden sein Gebot zurücknehmen kann? Ich finde diese Möglichkeit höchst bedenklich und es ergeben sich dadurch krasse Nachteile für mich:
- Jeder der anderen Mitbieter kennt nun mein abgegebenes Höchstgebot. Mit dieser Information könnten die anderen Bieter sich evtl. doch noch einmal überlegen, einen Euro mehr als ich zu bieten. Was bei einem unbekannten Höchstbegot evtl. nicht passiert wäre.
- Der Verkäufer kennt nun mein Höchstgebot. Sollte der Artikel evtl. nicht den gewünschten Preis bei der Auktion erzielen, könnte der Verkäufer einen anderen EBay-User dazu nutzen, ein Gebot abzugeben, welches kurz unter meiner Obergrenze liegt. Dadurch könnte er den Preis für mich unfairerweise in die Höhe drücken und wäre sicher, dass er nicht mehr als meine Obergrenze bietet.
- Wenn man überboten wurde und auf den Artikel auch nicht erneut bieten möchte, würde ich mir anschließend eine andere Auktion suchen und dort erneut mein Glück versuchen. Wenn es nun jedoch jeder Zeit passieren kann, dass Bieter ihre Gebote zurücknehmen, kann ich mir nie sicher sein, dass eine Auktion für mich beendet ist. Daher müsste ich theoretisch immer bis zum Ende jeder Auktion warten, bevor ich in einer anderen Auktion biete.
Für mich verliert eine Auktion ihren Sinn, wenn bekannt ist, was das Höchstgebot anderer Teilnehmer ist. Ich hätte mir für solch einen Fall zumindest eine Abfrage gewünscht, ob ich nun erneut an der Auktion teilnehmen möchte.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
23-11-2023 20:01 - bearbeitet 23-11-2023 20:03
Du bist nicht mehr verpflichtet, den Artikel abzunehmen.
Entscheide einfach, ob er es Dir wert ist.
§6 Angebotsformate und Vertragsschluss
7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
23-11-2023 20:01 - bearbeitet 23-11-2023 20:03
Du bist nicht mehr verpflichtet, den Artikel abzunehmen.
Entscheide einfach, ob er es Dir wert ist.
§6 Angebotsformate und Vertragsschluss
7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
23-11-2023 20:03
Wenn du überboten wurdest und das höhere Gebot zurückgezogen wurde, dann bist du nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden!
23-11-2023 20:04
23-11-2023 20:09
Hallo,
auch hier wäre die Artikelnummer hilfreich.
Wenn du dich bei deinem Gebot mit dem Preis geirrt hast, dann kannst du dein Gebot streichen und mit dem neuen Preis bieten.
23-11-2023 20:18
Danke für die Antworten.
Es war mir nicht bewusst, dass der Vertrag dann hinfällig ist. Ich hoffe nur, dass es bei Auktionsende entsprechende Buttons zum Verweigern gibt und ich nicht per Chat das Thema mit dem Verkäufer klären muss.
Es wäre auch sinnvoll, die entsprechenden Optionen noch zur Laufzeit der Auktion auswählen zu können. Im Worst-Case verweigert sonst jeder der Teilnehmer die Annahme am Ende der Auktion und der Verkäufer muss die Auktion erneut einstellen.
23-11-2023 20:45
18-12-2023 12:33
Hallo @perfect-sally
Wenn kein Vertrag zustande kommt, gilt dies doch sicher auch für beide Seiten, wieso soll hier
der Verkäufer auf einmal an das Gebot des Unterlegenen gebunden sein?
§6 Angebotsformate und Vertragsschluss
7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
Das sollte dann ja erst recht bei einem unberechtigten Grund der Fall sein.
18-12-2023 12:46
Kannste auslegen wie du willst, mag in ebay so sein aber ob der Unterlegene ausserhalb Ansprüche anmelden kann glaube ich schon.
Wenn der Höchstbieter sein gebot zurückzieht, dann läuft die Auktion ja noch etwas und der "Zweitbieter" könnte auch stornieren. macht er das nicht kann es sien, dass der Gesetzgeben das Stillschweigende hinnehmen als Zustimmung wertet wenn der zweitbieter nicht auch zurückzieht.
Ist aber nur eine Vermutung und wie du weißt machen wir hier keine Rechtsberatungen. Ich wäre bei solchen Dingen nur sehr vorsichtig denn man weiß ja nie was von ausserhalb noch kommt.
Der eine Nutzer hat ja einen Zahlungsbefehl erhalten obwohl er dachte in ebay sei alles erledigt 😉
18-12-2023 12:58 - bearbeitet 18-12-2023 12:58
Naja, kein Vertrag ist kein Vertrag.
Wenn auf Grund des zeitweise recht hohen/zu hohen Gebotsbetrags niemand sonst mehr bietet, die Auktion faktisch zerschossen wurde, kann man diesen Umstand, nach der unberechtigten Gebotsrücknahme, dem Verkäufer nicht mit der Willenserklärung unterschieben.
Dürfte, wie du schreibst, vom Einzelfall abhängen, ob zB 4 Tage vor Auktionsende das Gebot zurück gezogen wurde oder nur Sekunden, Minuten vor Schluss, was ja der eigentliche Sinn der Gebotsabschirmung ist.
Wie gesagt, mir wäre es neu, dass der Verkäufer sich nun auf einmal an einen nicht zustande gekommen Vertrag halten müsste.
18-12-2023 13:05
Wenn ich mich recht erinnere, war es zumindest früher garnicht möglich so kurz vor Torschluss noch irgendwelche Gebote zu streichen oder zurückzunehmen.
da wird es dringenst Zeit, dass ebay dagegen was unternimmt.
18-12-2023 13:39
@perfect-sally schrieb:Wenn ich mich recht erinnere, war es zumindest früher garnicht möglich so kurz vor Torschluss noch irgendwelche Gebote zu streichen oder zurückzunehmen.
Servus, das konnte man schon immer.
Allerdings mit Einschränkungen.
21-02-2024 13:13