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Hallo eBay-Mitglieder!

Nach etlichen Versuchen konnte ich nun endlich meine Canon-Digitalkamera versteigern. Der Startpreis betrug 89 Euro und für diesen Mindestpreis wurden der Artikel auch verkauft. Der Käufer hat mit PayPal bezahlt und ich habe ihm das Gerät zugeschickt. Der Versand erfolgte mit Sendungsnummer und die Kamera ist auch unbeschädigt angekommen. Nun bekomme ich vom Käufer die Nachricht, der Artikel sei unvollständig: Es fehlt ein Makro-Objektiv im Wert von ca. 300 Euro.
Leider erst durch diese Nachricht fällt mir auf, dass ich bei der Bebilderung des Artikels einen Fehler gemacht habe. Und zwar ist eins von den insgesamt 14 Artikelbildern nicht dazugehörig bzw. wurde von mir aus Versehen eingefügt. Und genau dieses eine falsche Bild zeigt das Makro-Objektiv, welches der Käufer „vermisst“.
Aber weder im Suchbegriff, noch in der Artikelbeschreibung steht irgendein Wort von diesem Objektiv.
Lediglich auf dem einen falschen Bild ist es zu sehen, und da auch nicht zusammen mit der Kamera.
Der Verkäufer hat nun eBay zwecks „Artikel nicht angekommen“ eingeschaltet und verlangt von mir entweder die nachträgliche Zusendung des Objektivs oder die Rückerstattung des Kaufpreises, die Kamera selbst möchte er behalten.
Das Objektiv kann ich ihm nicht zusenden, da ich es vor einigen Monaten separat über eine andere Plattform verkauft habe (200 Euro Erlös).
Somit bleibt also nur die Rückerstattung.
Ist der Käufer im Recht?
Was kann ich tun?

Danke vorab und Gruß
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Na super. Dann hat der Käufer also richtig spekuliert indem er dich versuchte unter Druck zu setzen und bekommt den Artikel nun für umme. Manche kommen doch tatsächlich damit durch.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 1 von 8
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Hallo Sonja!

Danke vielmals für Ihre Nachricht und Anteilnahme.

Aber ich habe mich schon fast dazu entschlossen, den Kaufpreis zurückzuzahlen.
Der ganze Ärger und Stress mit Mahnbescheid und Vollstreckungsverfahren sind mit die 90 EUR nicht wert.
Letztendlich ist es mein Verschulden und ich hätte das eine Bild nun mal nicht einfügen dürfen!

Mit freundlichen Grüßen
Micha
Nachricht 2 von 8
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sonja@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @bienenschulze , es ist ärgerlich, dass es zu Missverständnissen bzgl. des Artikels gekommen ist. Der Käufer hat hier anstatt einer Rückgabe eine Anfrage zu einem nicht erhaltenen Artikel geöffnet. Tatsache ist, dass das Angebot den Bildern nicht entspricht. Wir werden die aktuelle Anfrage am 17.05.2024 schließen und dem Käufer eine Rückgabe empfehlen, wenn wir eingeschaltet werden. 

 

Wir werden dich selbstverständlich dabei unterstützen, den Artikel zurückzuerhalten. 

 

Im Moment bitte ich dich um Geduld.

 

@perfect-sally - danke dir. 

 

Liebe Grüße, Sonja

 

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Also so wie der Käufer es sich hier vorstellt geht garnicht! Von wegen das Geld erstatten und er behält. Menschen machen nun mal Fehler aber dann dermaßen unverschämt reagieren geht nicht.

Ich ziehe mal eine ebay MA hinzu, vielleicht kann sie noch etwas dazu sagen. Es kann natürlich gut sein, dass der Käufer rechtliche Schritte gegen dich unternimmt aber das hat mit ebay dann nichts zu tun.

sonja@ebay ich empfinde den Käufer als reichlich unverschämt. Will eine Erstattung und die Artikel behalten.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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@bienenschulze  schrieb:
Außerdem: Das Angebot stand mehrere Wochen bei eBay online. Warum hat der Käufer nicht vorab einfach mal nach dem Objektiv gefragt?


◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇

 

weil der Verkäufer verantwortlich für die korrekte Bedschreibung ist 

 

warum soll der Interessent dann nachfragen, ob die Beschreibung wirklich so gemeint ist oder ob die Fotos wirklich den zu verkaufenden Artikel zeigen oder das gezeigte Zubehör im Lieferumfang enthalten ist oder nicht etc. ?

Nachricht 5 von 8
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Danke vielmals für die schnelle Rückmeldung!
Ich gebe ja offen zu, dass ich einen Fehler gemacht habe. Aber deswegen gleich so zu reagieren, ist mir unverständlich. Außerdem: Das Angebot stand mehrere Wochen bei eBay online. Warum hat der Käufer nicht vorab einfach mal nach dem Objektiv gefragt?
Es ist vielleicht einfacher, wenn ich die Nachrichten bzw. Antworten vom Käufer mal einblende:
„Hallo, die Sendung ist leider unvollständig, ärgerlich. Das Objektiv EF-S 60mm haben Sie vergessen. Bitte schnell nachsenden! (…) Ehrlich gesagt finde ich das nicht so toll. Sie haben mir das Objektiv verkauft (wirksamer Kaufvertrag). Wenn Sie nicht liefern können, müssen Sie mir Ersatz gleicher Art und Güte liefern. Die Fotos sind ja grade Bestandteil der Beschreibung, da ist vieles drauf, was geliefert aber nicht im Text benannt wurde, z. B. das andere Objektiv. Die Kamera mit 18-55 brauche ich, das Objektiv 60mm auch. Wenn ich mir jetzt ein anderes 60mm kaufen muss, kostet mich das (gebraucht) ca. 330 EUR. Das ist der Schaden, der mir entsteht, wenn Sie mir das Objektiv nicht liefern. Wie gehen wir jetzt damit um? Vielleicht findet sich das Objektiv doch noch an? (…)
Können Sie nachvollziehen, dass bei mir der Eindruck entstehen könnte, dass Sie versuchen, aufgrund des geringen erzielten Verkaufspreises, sich Ihrer Leistungspflicht zu entledigen?
Ich habe einen verbindlichen Kaufvertrag mit Ihnen geschlossen, den Sie erfüllen müssen und einem Rücktritt vom Vertrag stimmte ich nicht zu. Der Irrtum, auf den Sie sich berufen ist nicht relevant ( und, bitte Verzeihen Sie, auch nicht so richtig überzeugend).
Ich möchte die Sache gerne einvernehmlich regeln, mach Sie bitte einen konstruktiven Vorschlag. Rückabwicklung kommt für mich nicht in Frage. Wenn Sie das Objektiv nicht liefern können, schulden Sie mir Ersatzleistung oder Schadenersatz in Geld. Der Wert des Objektivs liegt bei ca. 330 Euro. (…) Wie sie wissen, ist eBay an dieser Stelle raus. Wenn wir uns nicht einigen können, werde ich einen Mahnbescheid beantragen und das Vollstreckungsverfahren aus dem Kaufvertrag betreiben. Unschön.
Um uns das zu ersparen, mache ich folgenden Vorschlag: Sie erstatten mir den Kaufpreis, ich behalte die Kamera, die Sache ist erledigt. Das ist ein substantielles Entgegenkommen (90 Euro statt ca. 330 Euro). Und mein letztes Angebot. Ich hoffe, wir bekommen die Sache jetzt schnell vom Tisch.“
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Zumindest ist der Käufer nicht ganz im Unrecht! Artikelbilder und die Beschreibung müssen übereinstimmen was bei dir nicht der Fall war.

Und wenn du mit Sendungsnummer verschickt hattest und die Sendungsverfolgung sagt dass der Artikel angekommen ist wird der Käufer mit dieser Reklamation keinen Erfolg haben da der Artikel schließlich angekommen ist.

Er müsste eine Rückgabe öffnen mit dem Grund, dass der Artikel nicht wie beschrieben ist, du bezahlst den Rückversand und musst nach Erhalt erstatten.

Dass der Käufer eine Erstattung verlangt und den Artikel behält geht so garnicht. Wenn er behält gibt es keine Erstattung.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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