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Aus Unachtsamkeit Sofort-Kaufen statt Auktion aktiviert

Hallo,

 

habe gerade einen Artikel, der etwa 40-50,- EUR wert ist, für 1,- EUR verkauft. 

Ich hatte im Angebot übersehen, dass die Sofort-Kauf Option aktiviert war und nicht die Auktion – wie beabsichtigt.

 

Nach 1 Minute war der Artikel verkauft. 

Habe hier im Forum recherchiert und vom BGB §119 ("Irrtumsparagraph") gelesen. 

Habe daraufhin dem Käufer direkt eine ebay Nachricht geschrieben, in der ich erklärt habe, dass ich mich in der Angebotsoption geirrt habe und unter Berufung auf BGB §119 vom Kaufvertrag zurücktrete.

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"mir ist beim Einstellen des Brooks Sattels ein Fehler unterlaufen.
Ich habe den Sattel irrtümlicherweise als Sofort-Kauf eingestellt statt ihn wie beabsichtigt als Auktion zu inserieren.
Meine Recherche hat ergeben, dass in einem solchen Fall der Kaufvertrag nichtig ist laut BGB §119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums.

Ich bitte um Verständnis, dass ich aus genanntem Grund vom Kaufvetrag zurücktrete."

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Ich habe bisher keine Antwort erhalten. 

Anschließend habe ich den Kauf abgebrochen – mit der Begründungsoption von ebay  "ich kann den Artikel zu den genannten Konditionen nicht liefern". Da es keine Option gab, die meinen Fall beschrieben hat. 

Jetzt meine Frage: habe ich dadurch einen Nachteil gegenüber ebay oder muss ich mir keine Gedanken machen, da ich gemäß den ebay Regeln und geltendem Gesetz gehandelt habe? 


Kann mir der Käufer trotzdem eine negative Bewertung geben?

 

Da ich bisher noch keine Bezahlung erhalten habe (zumindest nicht per PayPal) muss ich nur abwarten, bis der Käufer den Abbruch bestätigt hat, ("Wir werden den Käufer bitten, den Abbruch zu bestätigen. Der Käufer hat für die Bestätigung 10 Tage Zeit") richtig?

 

Was passiert, wenn er ihn nicht bestätigt?

 

Danke 🙂

Viele Grüße

Barbara

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@magnanimidad 

 

Von ebay bekommst Du wegen des Kaufabbruches einen Mängelpunkt.

Der Käufer kann Dich negativ bewerten.

Wenn der Käufer dem Kaufabbruch nicht zustimmt, wird der nach 10 Tagen von ebay geschlossen.

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