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Hersteller Garantiefall

Hallo zusammen
Also ich habe letztes Jahr im Oktober eine Ackerfräse beim Händler bestellt und habe sie auch gleich für meine 20qm benutzt.Als ich sie im März wieder benutzen wollte hat sie nicht richtig funktioniert darauf hin habe ich den Verkäufer angeschrieben wegen Garantie worauf er meinte ich soll das Gerät selbst mal zerlegt soll um zu schauen was defekt ist worauf ich ihm sagte das ich keine Ahnung von solchen Dingen habe und das nicht kann.Dann organisierte der Händler den rückversand und das Paket wurde dann geholt!Nach mehreren Wochen schrieb ich mal den Händler an was jetzt mit der Ackerfräse ist worauf er mir schrieb das noch nichts angekommen ist und ich sollte mich gedulden!Sie würden schauen. Also warte wieder einige Wochen und hab den Händler wieder angeschrieben ohne Antwort und so ging das mehrfach! Nach der 4-5 Nachricht von mir ohne Antwort stand das Paket plötzlich vor der Tür .
Also habe ich es ausgepackt und wollte alles wieder zusammen bauen um zu schauen ob alles funktioniert und musste feststellen das mehrere Teile fehlen Also schreib ich den Händler wieder an das die Ackerfräse wieder bei mir angekommen ist aber ich sie nicht zusammen bauen und probieren kann und das auch mehrere male ohne Antwort!Das ganze geht schon seit Anfang März was kann ich machen?
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@topaffe 

 

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Generell ist das eine vertrackte Geschichte, denn im Prinzip hätte dein Händler gar nicht mehr auf dein Anliegen eingehen müssen, weil seit Lieferung bereits 6 Monate vergangen sind. Nach Ablauf von 6 Monaten ist eigentlich der Hersteller die geeignete Adresse für Reklamationen... zumindest dann, wenn eine Garantie auf das Gerät gegeben wurde.

 

In deinem Fall kommst du nicht umhin, dem Händler nachweislich eine Frist von 14 Tagen zu setzen. Das würde ich an deiner Stelle auf mehreren Wegen gleichzeitig machen. Schreib ihn über das ebay-Messagesystem an, schicke ihm ein Fax und zusätzlich würde ich ihm das Schreiben nochmals an seine e-mail-Adresse schicken. In dem Schreiben solltest du genau beschreiben, was du beanstandest und bis zu welchem Datum er für eine Behebung sorgen muss. Erst nach Ablauf dieser Frist stehen dir weitere Möglichkeiten offen.

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