am 29-07-2017 09:53 - zuletzt bearbeitet am 30-07-2017 10:10 von wierz-ester
Warum löschen Sie mein Artikel, wenn Sie sich vorab Informieren Wissen Sie das Zum töten Freigegeben eine Neuprüfung hat und nicht mehr indiziert ist.
Sollten Sie jetzt mir den Zugang zum Verkauf verweigern werde ich dies meiner Anwältin weitergeben.
Bitte um Stellungnahme
Mit besten Grüßen
@unrated-moviez schrieb:
Warum löschen Sie mein Artikel, wenn Sie sich vorab Informieren Wissen Sie das Zum töten Freigegeben eine Neuprüfung hat und nicht mehr indiziert ist.
Sollten Sie jetzt mir den Zugang zum Verkauf verweigern werde ich dies meiner Anwältin weitergeben.
Bitte um Stellungnahme
Mit besten Grüßen
Du hast nicht an den Kundenservice geschrieben, sondern einen Beitrag im Hilfeforum veröffentlicht - hier antworten andere Verkäufer / Käufer
eBays Datenbanken sind in der Hinsicht zwar nicht immer auf dem aktuellen Stand - spielt aber auch erstmal keine Rolle
auch andere Angebote Deiner FSK 18er Filme können entfernt werden - was ist z.B. mit diesem hier?
FSK 18 wie auf der DVD? oder FSK 16 wie von Dir angegeben?
falls FSK 18 hast Du vorsätzlich sowohl gegen die eBay-Grundsätze als auch gegen das JuSchG verstossen - ersteres wird Dir weitere Löschungen bescheren und ggf. auch die Aufhebung Deines Verkäuferkontos zur Folge haben, letzteres kann deutlich empfindlichere Strafen nach sich ziehen
@unrated-moviez schrieb:
Warum löschen Sie mein Artikel, wenn Sie sich vorab Informieren Wissen Sie das Zum töten Freigegeben eine Neuprüfung hat und nicht mehr indiziert ist.
Sollten Sie jetzt mir den Zugang zum Verkauf verweigern werde ich dies meiner Anwältin weitergeben.
Bitte um Stellungnahme
Mit besten Grüßen
Mach dich doch nicht lächerlich!
Da wir eine Anwältin nicht reichen.
Ebay treibt den Streitwert so hoch das du schon Pleite bist bevor du den ersten Brief der Änwälte von Ebay hast.
Übrigens ist Ebay der Hausherr.
Die könnten dein Angebot auch ohne jede Begründung löschen.
Und du kannst überhaupt nichts dagegen machen.
Das hast du mit der Ahname der AGB von Ebay selbst akzeptiert, aber wahrscheinlich nie gelesen.
@unrated-moviez
Noch mal, als du dich bei Ebay angemeldet hast wurdest du aufgefordert deren AGB zu lesen und dann zu aktzeptieren.
Und in der AGB steht das Ebay jederzeit ein Angebot löschen kann, auch ohne Begründung.
Has du wenigstens die Grundsätze von Ebay gelesen? Grundsätze - eBay
PS Frag mal deine Rechtsschutzversicherung ob sie gegen Ebay vorgehen werden.
Ich kann mir das nicht vorstellen, aber wenn doch sind wir sehr daran interessiert mehr zu erfahren.
Ich find's gut.
Solcher Schund sollte generell von der Plattform verschwinden.
Die reale Welt ist grausam und blutig genug,
da reichen schon die täglichen Nachrichten.
@unrated-moviez
War schon gespannt auf die - eventuelle - Reaktion... ;-)))
Allerdings ist sie noch weitaus krasser als ich mir vorstellen konnte.
Ich bin also ein "Unwesen", vor dem man die Menschheit warnen muss,
weil es Kriege verursacht, mit dem Benzinkanister unterwegs ist
und nichts von Politik versteht.
Danke für die aberwitzigen Ausführungen.
Wirklich hochinteressant, was in Köpfen wie deinem so herumspukt...