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Zum töten Freigegeben DVD durch der FSK Neugeprüft Listenstreichung!

Warum löschen Sie mein Artikel, wenn Sie sich vorab Informieren Wissen Sie das Zum töten Freigegeben eine Neuprüfung hat und nicht mehr indiziert ist.
Sollten Sie jetzt mir den Zugang zum Verkauf verweigern werde ich dies meiner Anwältin weitergeben.

Bitte um Stellungnahme

Mit besten Grüßen

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)


@unrated-moviez schrieb:
Warum löschen Sie mein Artikel, wenn Sie sich vorab Informieren Wissen Sie das Zum töten Freigegeben eine Neuprüfung hat und nicht mehr indiziert ist.
Sollten Sie jetzt mir den Zugang zum Verkauf verweigern werde ich dies meiner Anwältin weitergeben.

Bitte um Stellungnahme

Mit besten Grüßen


@unrated-moviez

 

Du hast nicht an den Kundenservice geschrieben, sondern einen Beitrag im Hilfeforum veröffentlicht - hier antworten andere Verkäufer / Käufer

 

eBays Datenbanken sind in der Hinsicht zwar nicht immer auf dem aktuellen Stand - spielt aber auch erstmal keine Rolle

 

auch andere Angebote Deiner FSK 18er Filme können entfernt werden - was ist z.B. mit diesem hier?

 

http://www.ebay.de/itm/Hitcher-Der-Highway-Killer-FSK18-Uncut-Fassung-Rutger-Hauer-OOP-/282590886827...

 

FSK 18 wie auf der DVD? oder FSK 16 wie von Dir angegeben?

 

falls FSK 18 hast Du vorsätzlich sowohl gegen die eBay-Grundsätze als auch gegen das JuSchG verstossen - ersteres wird Dir weitere Löschungen bescheren und ggf. auch die Aufhebung Deines Verkäuferkontos zur Folge haben, letzteres kann deutlich empfindlichere Strafen nach sich ziehen

Anonymous
Nicht anwendbar

@unrated-moviez schrieb:
Warum löschen Sie mein Artikel, wenn Sie sich vorab Informieren Wissen Sie das Zum töten Freigegeben eine Neuprüfung hat und nicht mehr indiziert ist.
Sollten Sie jetzt mir den Zugang zum Verkauf verweigern werde ich dies meiner Anwältin weitergeben.

Bitte um Stellungnahme

Mit besten Grüßen


unrated-moviez

 

Mach dich doch nicht lächerlich!

 

Da wir eine Anwältin nicht reichen.

 

Ebay treibt den Streitwert so hoch das du schon Pleite bist bevor du den ersten Brief der Änwälte von Ebay hast.

 

Übrigens ist Ebay der Hausherr.

 

Die könnten dein Angebot auch ohne jede Begründung löschen.

 

Und du kannst überhaupt nichts dagegen machen.

 

Das hast du mit der Ahname der AGB von Ebay selbst akzeptiert, aber wahrscheinlich nie gelesen.

Antworten (1)

Antworten (1)

 

Ich find's gut.

Solcher Schund sollte generell von der Plattform verschwinden.

 

Die reale Welt ist grausam und blutig genug,

da reichen schon die täglichen Nachrichten.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder