09-03-2021 19:28 - bearbeitet 09-03-2021 19:30
Ich habe von einem privaten Verkäufer eine Grafikkarte gekauft welches als "Gebraucht" eingestellt wurde. In der Artikelbeschreibung vom Verkäufer stand:
Die eBay Verkaufsregeln für Gebrauchte Artikel:
"Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig....Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers"
Etwaige Mängel oder Störungen wie das Fiepen müssten vom Verkäufer erwähnt werden, laut dieser Grundsatz, welches der Verkäufer nicht gemacht hat.
Der Verkäufer wurde auf den Defekt/Mängel hingewiesen, jedoch versteckt er sich hinter dem Grundsatz "Privater Verkäufer" und möchte es nicht zurück nehmen und es soll bei ihm super funktioniert haben vor dem verschicken.
Hallo @shishkow06
Ein Privatverkäufer hat zwar keine Verpflichtung, einen Artikel dann zurückzunehmen, wenn er der Beschreibung entspricht, allerdings trifft das nicht auf eine Reklamation zu.
Bei einer Reklamation ist er genau so zu behandeln wie gewerbliche Verkäufer.
Wenn du direkt an Ebay bezahlt hast, also Käuferschutz z.B. über PayPal, dann zieht das durch.