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Betrug gegen Käufer

Guten Tag Ebay-Team, ich hatte einen Verkauf über Euch getätigt. Meine serachtens ist jeder Klick (Bieten) ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Ich habe solch einen Fall, der Kunde  "makofati2012" hat geboten und kurz nach dem Aktionsende hat er mir einen Abbruch mitgeteilt. Es kann nicht sein, das man hier auf Eurer Plattform kaufen kann und dann sagt, ich will den Kauf nicht.

 

Telefonate mit Eurer Hotline brachte mir nichts, außer das gesagt wurde das man sich darum kümmert, inzwischen vergehen Wochen und es passiert nichts, der Käufer ist nach wie vor Aktiv und von Euch hört man garnix.

 

Ich schlussfolgere es so, dass man machen kann bei Ihenn was man will. Alos kräftig mitbieten und dann sagen, ich will nicht ehr!!!

 

Also somit seid Ihr aber wirklich bald weg von der Bildschirmfläche. Ich werde dazu bei der verbraucherzentrale anfragen, ab das so recfhtens ist.

 

Katzenzunge

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Hallo @katzenzunge 

 

ich kann Deinen Ärger verstehen, aber nicht den Titel Deines Threads?

 

Ich bin ja eher für Leben und Leben lassen, und wenn der Käufer sich schon meldet und um einen Kaufabruch bittet, lasse ich auch mal fünfe gerade sein und leite einen Transaktionsabbruch ein. Dann gibt es die Verkaufsprovision zurück und gut ist.

 

Die schweren Geschütze wie den Nichtzahlerfall hebe ich mir für Kandiaten auf, die sich nach erfolgreichem Kauf gar nicht mehr melden, auch nicht auf Nachrichten reagieren. Die haben sich dann die Verwarnung für einen nicht bezahlten Artikel redlich verdient.

 

Aber im Leben kann immer etwas dazwischen kommen, mir zum Beispiel ist der Kater krank geworden. Am 06.11. das erste Mal zum Tierarzt, dann am 09.11., 10.11. und am 11.11. wurde mein kleiner Liebling dann eingeschläfert. Nun sitze ich hier vor einem leeren Katzenbett nebem dem Monitor (der Kater hat immer bei mir auf dem Schreibtisch gelegen) und einer Tierarztrechnung von über 550 Euro.

 

Da kann einem die Lust einen gekauften Artikel auch zu bezahlen schon mal vergehen....

 

 

Guten Tag, @katzenzunge 

 

 

was hat die Verbraucherzentrale mit Käufen nach dem BGB über die ebay Plattform zu tun?

Richtig.... gar nichts.

Und auch ebay greift in kein Vertragsverhältnis ein, das wird zwischen Käufer und Verkäufer geregelt. Wenn du selbst nicht aktiv gegen Nichtzahler vorgehst und alle Mittel über ebay ausschöpfst ist das doch deine Angelegenheit.

Im übrigen steht es jedem hier frei, auf Erfüllung des Kaufvertrags zu pochen.

Dazu beschreitet man dann die rechtlichen Wege.

 

ein freundliches Hallo.... @katzenzunge ,

ich lass mich auf keinen Kaufabbruch ein!

So gehe ich vor...

Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.

Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben

Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.

und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!


@katzenzunge  schrieb:

Guten Tag Ebay-Team, ich hatte einen Verkauf über Euch getätigt. Meine serachtens ist jeder Klick (Bieten) ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Ich habe solch einen Fall, der Kunde  "makofati2012" hat geboten und kurz nach dem Aktionsende hat er mir einen Abbruch mitgeteilt. Es kann nicht sein, das man hier auf Eurer Plattform kaufen kann und dann sagt, ich will den Kauf nicht.

 

Telefonate mit Eurer Hotline brachte mir nichts, außer das gesagt wurde das man sich darum kümmert, inzwischen vergehen Wochen und es passiert nichts, der Käufer ist nach wie vor Aktiv und von Euch hört man garnix.

 

Ich schlussfolgere es so, dass man machen kann bei Ihenn was man will. Alos kräftig mitbieten und dann sagen, ich will nicht ehr!!!

 

Also somit seid Ihr aber wirklich bald weg von der Bildschirmfläche. Ich werde dazu bei der verbraucherzentrale anfragen, ab das so recfhtens ist.

 

Katzenzunge


Du bist hier nicht beim ebay-Kundendienst gelandet, sondern im Nutzer-Forum "Mitglieder helfen Mitgliedern".

Du selbst hast es doch dem Käufer so leicht gemacht. Du hast das handy am 15.09. wieder eingestellt. Es ist auch schon ein Gebot drauf. Damit ist Dein erster Käufer raus aus der Nummer - oder kannst du zwei Handys liefern, falls der andere doch noch bezahlt.

 

Das Handy hattest Du davor schon mal verkauft. Es steht jetzt also zum dritten Mal drin.

 

Es ist doch Deine Entscheidung, ob Du den Käufer "davon kommen" lässt oder die Zahlung des Artikels druchsetzt. Ebay übernimmt aber nicht das Inkasso für Dich. Wenn Du dich entscheidest, den Artikel wieder einzustellen (und somit an jemand anderen zu verkaufen), dann hast du Dich damit gleichzeitig entschieden, nicht mehr am Kaufvertrag mit dem ersten Käufer festhalten zu wollen.

 

Da kann Dir auch die Verbraucherzentrale nicht weiterhelfen...

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder