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Beurteilung nach Abruch Auktion, Bieten durch einen gsperrten Käufer

 

Hallo,

eine Versteigerung musste abgebrochen werden, da das Produkt nicht der Beschreibung entsprach. Der Zuschlag ist durch ein Computerfehler erteilt worden, so dass der Käufer diese wilkürliche Beurteilung abgeben konnte. Ich würde niemals auf die Idee kommen, den Zuschlag bei 1,--€ zu erteilen. Der Genannte ist ab sofort ür meine Auktionen gesperrt. Er hat tatsächlich die Frechheit wieder mitzubieten, um mir zu schaden.

Diese Beurteilung müsste doch von ebay zurückgenommen werden. Wieso kann der Gesperrte wieder mitbieten? 

Viele Grüße

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Beurteilung nach Abruch Auktion, Bieten durch einen gsperrten Käufer

Wenn man eine Auktion startet muss man auch jederzeit damit rechnen, dass der Artikel für den Startpreis rausgeht.

Und du kannst nach dem Start nicht den Zuschlag geben oder nicht, den erhält der Höchstbieter. Du hast die Auktion abgebrochen und somit hat der Höchstbieter auch die Möglichkeit eine Bewertung abzugeben. Diese Bewertung wird wahrscheinlich auch nicht gelöscht von ebay. Und wenn du eine neue Auktion startest muss der Nutzer vorher auf der Sperrliste sein dann kann er eigentlich nicht mehr mitbieten.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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Beurteilung nach Abruch Auktion, Bieten durch einen gsperrten Käufer

Moin @montewilli 

 

der Accountname steht auf deiner Bietersperrliste?

 

https://www.ebay.de/bmgt/BuyerBlock 

 

Dann kann er auch nicht mehr bieten.... es sei denn er hat vor der Sperrung ein Maximalgebot abgegeben, das bleibt aktiv bis er überboten wird und dann greift die Sperrung 

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