abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bewertungsgrundsätze Ebay

 

Hallo

 

Ich habe einen Verkäufer negativ bewertet , weil ich von diesem eine Software (DVD) erhalten habe,  die,  wie sich nachträglich herausgestellt hat

auf einen einen anderen Nutzer bereits registriert war.

Konkret hat mir der Hersteller der Software mitgeteilt, das der Produktkey bereits verwendet wurde und die Software somit für mich wertlos ist.

 

Die wertlose Software wurde von mir nach Eröffnung eines EBAY-Falles an den Verkäufer zurückgeschickt weil der Verk. die Rücknahme akzeptiert hat.

Der Verk. verweigert nun die Rückzahlung des Betrages mit der Begründung die zurückgesandte DVD sei beschädigt . Die DVD wurde von mir in

der ursprünglichen Verpackung (Paket mit Luftpolsterfolie)  zurückgesandt.

 

Gleichzeitig habe ich den Verkäufer negativ bewertet, da ich bislang immer noch auf mein Geld warte, da leider kein PAYPAL-Kauf. 

 

Meine negative Bewertung wurde nun auf einseitigen Antrag des Verkäufers gelöscht weil,

meine Bewertung angeblich nicht den EBAY-Grundsätzen entsprochen hat. 

Angeblich dürfen Worte wie "Vorsicht oder Achtung"  nicht in eine Bewertung.

 

Kann mir jemand sagen wo diese Bewertungsgrundsätze zu finden sind. Ein Telefonat mit EBAY (76 Min. !!!) brachte keinen Erfolg.

Damit hat der Verkäufer nun wieder 100% Pos. Bewertungen und lacht sich eins.  Da stelle ich doch das ganze Bew.System in Frage.  

 

Hat jemand einen Lösungsvorschlag wie ich an mein Geld wieder komme ???

 

 Freue mich über Antworten

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (0)

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder