12-11-2020 23:38
@vulkano540 schrieb:
Gebot zurücknehmen
Nimm dir das auch mal zu Gemüte! @vulkano540
Grundsätzlich sind alle Gebote bei eBay verbindlich. Bevor Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben.
Die Rücknahme eines Gebots ist nach § 6 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie der Abgabe eines Gebots oder dem Betätigen der Sofort-Kaufen-Schaltfläche) dann wieder lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund dafür vorliegt.
Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden oder zur Abgabe der Erklärung durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurden.
Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn:
Gebote sind verbindlich und dürfen NICHT zurückgenommen werden. Mit einem Gebot hast du einen rechtsgültigen Vetrag.
Aber du hast ja innerhalb 12 Monaten schonmal ein Gebot zurückgenommen, dann solltest du auch wissen wie das geht 😞
machst du das öfters kann dein Konto eingeschränkt werden bis zur kompletten Sperrung!