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Ich war nicht Höchstbietender , Andere bekam Zuschlag, Verkäufer strich das Gebot und fordert mich

Ich bot auf ein Handy,Nokia war nicht Höchstbietender, Anderer bekam Zuschlag.

Ich bot dann auf ein anderes Handy und kaufte es, bezahlte.

Aber der Nokiaverkäufer strich das Gebot vom Gewinner der Auktion und FORDERT nun von mir das Handy zu nehmen und zu bezahlen,

Das kann doch nicht richtig sein, das ich als unterlegender Bieter das Produkt dann nehmen muss, oder überhaupt deswegen gezwungen werde etwas zu unternehmen.

Er kann mich fragen zu nehmen, aber nicht mehr.

WAS SAGT IHR DAZU?

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Tagchen @hanswalterkunath2012 

 

Schau mal in die AGB:

https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nut...

 

Unter §7 findest du Details zum Vertragsschluss. Unter Ziffer 7 steht: "Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande."

 

Das trifft auf dein Problem zwar nicht zu 100% zu, weil es hier nicht um eine klassische Gebotsrücknahme geht.

Auch geht es vermutlich nicht um vorzeitiges Beenden (Ziffer 6).

Aber unter Ziffer 5 findest du:
"Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Weitere Informationen zum Bieten."

 

Offensichtlich hat jemand während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgegeben. Damit dürfte dieser Passus anwendbar sein.

Ich finde es bedauerlich, dass EBay einen Bieter nach Ende einer Auktion nicht ausdrücklich auf diese Besonderheiten hinweist.

Wenn du überboten wurdest und entweder der Käufer oder der Verkäufer das Gebot gestrichen haben musst du den Artikel nicht nehmen und natürlich nicht bezahlen.

Der VK kann dir den Artikel zwar für "deinen" Preis anbieten, das ist aber schon alles. Wenn du nicht willst hat der VK Pech gehabt. Er hat das Gebot gestrichen und will es nun auf dich abwälzen.

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