14-12-2023 21:13
15-12-2023 09:53
Ja das könnte sie. Aber sobald die Frist abgelaufen ist und der Button "ebay einschalten" erscheint kann sie das tun und ebay grieft ein und du hast deinen Mangeleintrag.
15-12-2023 07:16
14-12-2023 23:25
Wie willst du das erfahren? Du weißt ja nichtmal jetzt ob sie die ware nicht doch erhalten hat.
Sollte sie so ehrlich sein und dir das mitteilen darfst du ihr deine Kontonummer geben damit sie es überweisen kann.
14-12-2023 22:51
14-12-2023 22:37
Hallo @katze005
#ebay schlägt nur vor... was der Verkäufer letztendlich in seine Angebote übernimmt ist ne andere Sache
Der Verkäuferschutz bei ebay ist so ausgelegt, dass Verkäufer einen Sendungsnachweis + Zustellnachweis haben müssen! Prio und Einschreiben wäre eine Alternative
https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/
Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:
Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:
Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.
Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.
Also lass künftig die unversicherten Versandarten raus... biete nur sendungsverfolgt inkl. Zustellnachweis an.
14-12-2023 21:58
14-12-2023 21:53
14-12-2023 21:36
@katze005 schrieb:
Hallo
Am 3.12.23 hat ein Käufer auf Ebay einen Artikel bei mir gekauft und hat sich für den Büwa versand entschieden.
Am 6.12.23 habe ich den Artikel versendet. Heute habe ich eine Nachricht erhalten, dass der Artikel noch nicht angekommen ist und Sie Ihr Geld zurück haben möchte.
Was passiert jetzt genau? Muss ich das Geld zurückgeben, darf ich es behalten?
Du musst es zurückgeben! machst du das nicht freiwillig und ebay muss eingreifen bekommst du einen Mangel ins Konto!
Als Versandoption hatte ich die Büwa oder den Versicherten Versand über Hermes angeboten und in meiner Beschreibung hatte ich auch stehen, dass ich nicht für Verlust durch den Versand hafte.
Was du anbietest und was du schreibst ist völlig irrelevant! Ebenso ob der Käufer den unversicherten Versand gewählt hat! Du musst den versand nachweisen und wenn du das nicht kannst hast du bei ebay ganz schlechte Karten.
Bringt es überhaupt etwas in meiner Beschreibung hin zu schreiben, dass ich nicht für den Verlust hafte?
NEIN!
Ich möchte Ihr jetzt schreiben, dass eine Büwa auch 14 Tage brauchen kann, vor allem um die Weihnachtszeit. Meinen Kassenzettel habe ich vor kurzem weg geworfen (hoffe dass ich diesen noch finden kann)
Auch der Kassenzettel ist kein Sendungsnachweis. Sobald der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel meldet wirst du aufgefordert eine Sendungsnummer anzugeben. Das kannst du nicht also bist du Geld und Ware los.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe, bin etwas verzweifelt weil sowas noch nie bei mir auf Ebay passiert ist
Du wirst leider noch öfters verzweifelt sein, wenn du in Zukunft nicht nur noch mit Sendungsnummer verschickst!