Liebe Forenmitglieder,
stellt euch vor, Ihr kauft auf ebay gebrauchte Adidas Schuhe, weil ihr unbedingt "Adidas"-Schuhe haben wollt, und keine No-Name-Schuhe, aber Ihr bekommt dann ein paar Schuhe, auf denen keinerlei Herstellernamen Adidas noch sonst ein Hinweis darauf steht. So als hättet Ihr ein No Name-Produkt erhalten, das eben nur so ausschaut wie Adidas -Schuhe, aber diese Marke nicht auf den Schuhen nachweist. Das nur als Beispiel vorweg.
Folgender Fall:
Gebrauchten Markenartikel (Kleidungsstück) zum Sofortkaufpreis teuer eingekauft. Wegen der Marke und weil der Artikel gefällt. In der Artikelbeschreibung war der Markenhersteller mindestens 2x genannt, aber nichts von Unvollständigkeit oder Mangel angegeben. Zustandsangabe: sehr gut.
Dann kommt der Artikel an, und es fehlen jegliche eingenähten Markenhersteller-Etiketten. In solchen Kleidungsstücken sind zwei Etiketten eingenäht, auf denen der Herstellername steht. Nichts vorhanden. Auch keine Spuren davon, dass welche rausgeschnitten worden sind. Auch außen keine solchen Etiketten. Alles abgesucht. Könnte auch ein Nachbau eines anderen Herstellers sein, denkt der Käufer...
Auf Reklamation teilt die Verkäuferin mit, sie hätte sie rausgeschnitten, und pocht darauf, es sei ein original Kleidungsstück des Herstellers . Sie argumentiert, nur dieser Hersteller hätte solche Muster verwendet. Sie liefert als Beweis ein Foto aus dem Netz, wo das Kleidungsstück in anderer Farbe abgebildet ist, mit dem Herstellernamen unterhalb des Fotos. Das bringt dem Käufer aber nicht die Markenetiketten in das gekaufte Kleidungsstück.
Käufer nimmt das nicht hin. Er selbst legt sehr viel Wert darauf, dass das besondere gekaufte Kleidungsstück, das es neu nicht mehr zu kaufen gibt, den Herstellernamen enthält und empfindet dieses Nichtvorhandensein im Kleidungsstück als Wertminderung. Mit dem Preis, den er für das Markenkleidungsstück bezahlt hat, hat er aus seiner Sicht auch die Textiletiketten mit dem Herstellernamen mitgekauft, die dazu gehören wie der Reißverschluss an eine Hose, und die die besondere Marke bestätigen.
Unabhängig davon gefällt ihm das Kleidungsstück, und er würde es trotzdem gern behalten, allerdings findet er den Artikel ohne Markenetiketten , so als sei es ein No-Name-Produkt, dadurch wertgemindert und den bezahlten Preis nicht gerechtfertigt. Also beantragt er einen Preisnachlass beim Verkäufer. Der Preisnachlass, den er verlangt, ist im bescheidenen Rahmen. Er könnte mehr zurück verlangen.
Der Verkäufer verweigert das. Der Verkäufer ist der Meinung, das würde dem Original des Kleidungsstücks und seinem Wert keinen Abbruch tun, wenn keine Markenherstelleretiketten mehr vorhanden sind. Verkäufer gibt auf Frage an, Rechnung vom Kauf habe er als Nachweis für die Originalmarke keine, und die fehlenden Etiketten habe er nicht mehr.
Käufer ist verärgert und denkt an den Rechtsweg.