31-03-2024 22:57
01-04-2024 11:34
es geht bei den Meldegrenzen nicht darum, ob jemand gewerblich handelt oder nicht
wie einigen hier bekannt sein dürfte, werden gewerbliche, wenn sie unter dem Deckmantel privat verkaufen, vermutlich auch nicht weiter belangt werden, so sie in der Steuererkärung alle Umsätze korrekt angeben - der Verstoss gegen die Verbraucherrechte interessiert die Finanzämter eher nicht, dafür sind andere Stellen zuständig
echte private können auch mehrere tausend Artikel verkaufen / tausende Euro Umsatz haben, ohne dass sie gewerblich eingestuft werden - kommt immer auf die verkauften Artikel / die Dauer / den Einzelfall / die Einschätzung des beteiligten Finanzamts an
beim PStTG geht es schlicht darum, dass die wenigsten ihre privaten Einkünfte offengelegt haben, was jetzt nach erreichen der Meldegrenzen automatisch erfolgt
01-04-2024 10:46
Hallo,
ab einen Gewinn von 600 Euro muss dieser sowieso in der Einkommenssteuer angegeben werden.
Ab 30 Verkäufe und 2000 Euro Umsatz geht es in erster Linie darum ob ein gewerblicher Handel vorliegt und somit Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zu zahlen sind.
Wenn Du als gewerblicher Händler giltst, hast Du außer den steuerlichen auch rechtliche Pflichten zu beachten. Beispielsweise musst Du dann Gewährleistungen für verkaufte Waren gewähren.
Diese rechtlichen Pflichten wollen einige Verkäufer umgehen und auf diese wird in erster Linie das Finanzamt sein Augenmerk richten.
Klare Grenzen gibt es allerdings nicht, letztendlich muss ein Gerichte darüber entscheiden, ob gewerbliches Handeln vorliegt oder nicht.