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Steuer für Private Verkäufer bei Verkauf von über 30 Artikeln und über 2000,00€

Guten Abend,
täglich Grüßt das Murmeltier und daher würde ich gerne im Vorhinein auf das Schwarmwissen bauen.
In dem neuen Steuergesetz (?) nach 2023 wird gesagt, dass bis zu 2000,00€ oder 30 Artikel veräußert werden können, je nach dem was zuerst erreicht wird habe ich verstanden..
Wie sieht es aber mit folgendem aus:
Die Großmutter möchte Ihren Dachboden entrümpeln und hat gefühlt 3000 verschiedene Artikel, von 1980 und davor, mitunter auch eine große Briefmarkensammlung.
Angenommen es werden davon 30 Briefmarken (Alle einzeln) als Auktion angeboten, einfach ganz fiktiv würden alle Briefmarken auch verkauft werden, und noch sonstige Gegenstände vom Dachboden sodass eBay mitteilen würde es gäbe einen Auszahlbetrag von über 2000,00€ binnen 3 Monaten.

Prinzipiell würde dies gemeldet werden wenn ich es richtig verstanden habe.
Nun wäre dies jedoch kein richtiger "Gewinn" in dem Sinne(?) weil Großmutter damals schon ihr halbes Haus in die Briefmarken und den anderen Rümpel investiert hatte.

Ich vermute das geht wirklich in Richtung Steuerberater aber vielleicht kann da jemand im Vorhinein schonmal behilflich sein.

Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus?
Beziehungsweise mit der Steuer Allgemein?
Ansich kann Großmutter nicht mehr nachweisen wie teuer der Rümpel damals war.

So generell glaube ich nicht, dass Großmutter sonderlich traurig ist wenn sie etwas von Ihrem nicht Gewinn abgeben muss, da Sie es wohl auch in den Müll hätte schmeißen könnte(...) Aber ich könnte mir auch vorstellen, dass ein Brief vom Finanzamt möglicherweise für Verwirrung sorgen könnte.

Der oben beschriebene Fall ist fiktiv, jedoch realitätsnah, Auskünfte die hier gegeben werden würden nur der Orientierung dienen.

LG und vielen Dank im voraus für die konstruktiven Beiträge
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2 ANTWORTEN 2

Steuer für Private Verkäufer bei Verkauf von über 30 Artikeln und über 2000,00€

es geht  bei den Meldegrenzen nicht darum, ob jemand gewerblich handelt oder nicht 

 

wie einigen hier bekannt sein dürfte, werden gewerbliche, wenn sie unter dem Deckmantel privat verkaufen, vermutlich auch nicht weiter belangt werden, so sie in der Steuererkärung alle Umsätze korrekt angeben - der Verstoss gegen die Verbraucherrechte interessiert die Finanzämter eher nicht, dafür sind andere Stellen zuständig

 

echte private können auch mehrere tausend Artikel verkaufen / tausende Euro Umsatz haben, ohne dass sie gewerblich eingestuft werden - kommt immer auf die verkauften Artikel / die Dauer / den Einzelfall / die Einschätzung des beteiligten Finanzamts an 

 

beim PStTG geht es schlicht darum, dass die wenigsten ihre privaten Einkünfte offengelegt haben, was jetzt nach erreichen der Meldegrenzen automatisch erfolgt

 

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Steuer für Private Verkäufer bei Verkauf von über 30 Artikeln und über 2000,00€

Hallo,

ab einen Gewinn von 600 Euro muss dieser sowieso in der Einkommenssteuer angegeben werden.

 

Ab 30 Verkäufe und 2000 Euro Umsatz geht es in erster Linie darum ob ein gewerblicher Handel vorliegt und somit Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zu zahlen sind.

 

Wenn Du als gewerblicher Händler giltst, hast Du außer den steuerlichen auch rechtliche Pflichten zu beachten. Beispielsweise musst Du dann Gewährleistungen für verkaufte Waren gewähren.

Diese rechtlichen Pflichten wollen einige Verkäufer umgehen und auf diese wird in erster Linie das Finanzamt sein Augenmerk richten.

 

Klare Grenzen gibt es allerdings nicht, letztendlich muss ein Gerichte darüber entscheiden, ob gewerbliches Handeln vorliegt oder nicht.

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