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Zigaretten verkaufen

Hi, darf man als Privatperson bei ebay Zigaretten verkaufen, wenn ja worauf muss man achten. Grund für den Verkauf ist das ich auf Vorrat gekauft habe und jetzt Nichtraucher bin.

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Hallo,

 

Artikel, die Tabak enthalten, müssen unserem Grundsatz entsprechen.

Was besagt der Grundsatz?

Tabakwaren und E-Zigaretten dürfen bei eBay.de verkauft werden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Käufer ist volljährig.
  • Der Verkäufer hält alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Jugendschutz und Steuerrechts, ein.
  • Die Tabakwaren werden zum auf der Steuerbanderole angegebenen Preis als Sofort-Kauf-Angebot angeboten.
  • Der Verkauf von Tabakwaren auf eBay.at und eBay.ch ist nicht erlaubt.
  • Gewerbliche Verkäufer dürfen E-Zigaretten, E-Shishas und entsprechendes Zubehör wie Depots, E-Liquids (sowohl mit als auch ohne Nikotin) und Aromen
    • im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der §§ 13 bis 17 Tabakerzeugnisgesetz und §§ 10 in Verbindung mit 1 Jugendschutzgesetz anbieten.
    • nur als DHL-Paket mit „Alterssichtprüfung ab 18 Jahre“ versenden. Der Versand darf nur innerhalb Deutschlands angeboten werden. Zusätzlich kann der Verkäufer bei persönlicher Abholung die Volljährigkeit des Käufers und des Empfängers der Ware auch persönlich überprüfen.

Folgendes ist nicht zulässig:

  • Tabakwaren ohne deutschen Steuerstempel (Banderole).
  • Private Anbieter dürfen keine E-Zigaretten, E-Shishas und entsprechendes Zubehör anbieten.
  • Kubanische Tabakprodukte.
  • Verkäufer sollten sich prinzipiell über Waren informieren, die einem Handelsembargo unterliegen.
  • Kräuterzigaretten, die keine Banderole aufweisen.

Aktivitäten, die gegen den eBay-Grundsatz verstoßen, können die verschiedensten Maßnahmen zur Folge haben. Dazu gehören z.B. das Beenden oder Abbrechen von Angeboten durch eBay, schlechtere Positionen für alle Angebote des Verkäufers in den Suchergebnissen oder der Ausschluss der Angebote aus den Suchergebnissen. Auch eine schlechtere Verkäuferbewertung, Beschränkungen der Kauf- oder Verkaufsaktivitäten oder die Sperrung des eBay-Kontos sind möglich. Bereits bezahlte oder noch zu zahlende Gebühren für Angebote oder Konten, die Maßnahmen unsererseits erfordern, werden weder zurückerstattet noch anderweitig Ihrem eBay-Konto gutgeschrieben.

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