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nicht bezahlter Artikel

Von einem Spaßbieter wurde ein Handy ersteigert, eine Zahlung erfolgte nicht, der Fall wurde an eBay gemeldet. Wie schließe ich den Fall, damit ich wenigstens die Gebür zurück bekomme uns warum kann man solche Typen nicht negativ bewerten?

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@rambusch49  schrieb:

Von einem Spaßbieter wurde ein Handy ersteigert, eine Zahlung erfolgte nicht, der Fall wurde an eBay gemeldet. Wie schließe ich den Fall, damit ich wenigstens die Gebür zurück bekomme uns warum kann man solche Typen nicht negativ bewerten?


ein freundliches Hallo....

So gehe ich vor...

Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels!
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.

 

Ich schließe den Fall nach 5 Tagen!


Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben

Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.

und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder