16-09-2015 12:20
ich habe in 2014 von obiger firma 2 hotelgutscheine gekauft.zwischenzeitlich hat diese firma insolvenz angemeldet.da roomnight nur vermittler war ist das hotel
zur einlösung der gutscheine verpflichtet.leider wird das von einigen hotels abgelehnt.nach anwaltlicher beratung bestehen gute aussichten für mich die erfüllung
der hotelleistung einzuklagen.hierzu benötige ich aber die seinerzeit auf der e-bay seite veröffentlichten einkaufsbedingungen von fa. roomnight die haben sie leider gelöscht.
bitte übermitteln sie mir die alten Gutscheinbedingungen.
mfg h orschel