16-04-2014 17:33
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Verwarnung ein,da die Sheego Jeans von mir gar nicht gekauft wurde,sondern jediglich auf die Beobachtungsliste gestellt wurde.Diese Beobachtungsliste setzt keinen Kaufzwang voraus.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Gruß
G:Altenburg