13-02-2024 20:29
Guten Abend,
Ich hätte gern gewusst, wie ich mich verhalten soll, wenn ich als Privatverkäufer mehrmals im Jahr meine Pfanzen aus dem Garten verkaufe für kleines Geld (ausgraben, verpacken,verschicken... macht auch Arbeit, und viel Gewinn wirft es nicht ab...)
Pflanzen, die eh wuchern und sonst auf den Kompost landen würden. Viel zu Schade.
Muss ich mit Steuerabgaben rechnen? Dürfen Pflanzen überhaupt privat geschickt werden oder sind geschützt?
Problem, meine 30 Artikel im Jahr hab ich eh schon überschritten mit diversen Privaten verkaufen.
Was ist wenn ich es nur auf Kleinanzeige inseriere, kann das Finanzamt das auch prüfen?
Hoffe auf zahlreiche Antworten. Danke schon mal.
13-02-2024 20:45 - bearbeitet 13-02-2024 20:48
Rechtliche Beratung gibt es beim Fachanwalt und oder beim Steuerberater deiner Wahl, @lichtershop .
Verkaufte Artikel müssen verpackt werden, und zwar so, dass sie beim Käufer unbeschadet ankommen.
Das macht ein bisschen Arbeit : das Einstellen ( viele Fotos und Text ), nach dem Verkauf dann ab zum Shop, egal bei welchem Wetter.
Das steht für mich ausser Frage, also die "Hintergrundarbeit".
Ich will ja was, als VK, der K möchte auch etwas.
Beide "Parteien" wollen das Beste von der jeweils anderen Partei.
Eine will das Geld, die Andere will den Artikel haben.
Was woanders geprüft wird, kann dir sicher auch eine Fachkraft für Recht mitteilen.
13-02-2024 20:54
Was ist wenn ich es nur auf Kleinanzeige inseriere, kann das Finanzamt das auch prüfen?
JEDE Plattform muss melden wenn das Limit erreicht ist, ganz egal wo man verkauft.
13-02-2024 21:27
Ich würde mir um die Pflanzen weniger Sorgen machen. Was Du verkaufst, ist zunächst egal.
Aber bei so vielen nagelneuen Kartuschen und Parfums (bereits verkaufte und noch nicht verkaufte / und einige andere Sachen) könnte manch einer auf dumme Gedanken kommen.
Eine Prüfung vom Finanzamt bedeutet nicht zwangsläufig, dass Du zahlen musst.
Und wenn Du privat verkaufst, kannst Du die Arbeit / Zeit (fotografieren, verpacken, versenden etc.) wohl kaum rechnen.
Ich habe auch einen privaten Account und mache mir darüber überhaupt keine Gedanken. Wenn ich geprüft werde und zahlen muss, dann ist das eben so. Dann muss es sich ja auch für mich gelohnt haben!
13-02-2024 21:46
Tagchen @lichtershop
Nach meinem Kenntnisstand kommt das bei lütten Inseraten nur infrage, wenn die sog. sichere Bezahlmethode ins Spiel kommt.
Bei dir sehe ich das Problem weniger in der einen oder anderen Pflanze, die man auch einfach zum Verschenken inserieren könnte, wenn es einem nur darum geht, dass sie zu schade für den Kompost sind, sondern in den ganzen neuen Artikeln, die du anbietest.
14-02-2024 08:06 - bearbeitet 14-02-2024 08:10
Deine fortwährenden Kosmetikangebote und der Name "Lichtershop" sprechen Bände.....
auch auf solche Dinge achten die Finanzbehörden...
Pflanzen verschickst du ja übrigens schon seit langem und jetzt stellst du dir plötzlich die Frage, ob
man das überhaupt darf 😁 ?
14-02-2024 10:37
Hallo, schon mal danke für die vielen Rückmeldungen
.
Ich bin schon 20 Jahre bei Ebay. Der Name ist schon also aus der Urzeit als ich anfing die zu vielen Kerzen zu verkaufen.
Hab mir ja auch nie so viel Gedanken gemacht das sls Privatverkauf nicht so viele neue Produkte sein sollten. Die leute kszfen halt eher neues statt geöffnet. die Parfüms und Kettchen.usw. von Yves R. Sind meist immer die Bestellbeilagen aus meinen Bestellungen, verschenken wollte ich die ja eben auch nicht. Da hier so viele private so was anbieten hab ich das eben auch versucht. Aber das kann doch nicht schon als Gewerbe gelten?
Ich werde mal bei der nächsten Steuererklärung auch meine Lohnsteuerhilfe fragen, die müssten sich ja auskennen, wie und was ich richtig mache. Jedenfalls ist meine Einnahme weit weg von diesen 2000,- ...
Ich bin nur etwas verwirrt, da alle Verkäufer, die auf anderen Plattformen weit teurere Artikel verkaufen (mit VB) nicht kontrolliert werden können. Zumal wenn Bargeld getahlt wird....
Lg
14-02-2024 10:48
Naja, andere Plattformen spielen hier aber keine Rolle.
Aber (das ist nicht bös gemeint), wenn Du in Deinem Ausgangspost schon frägst, ob das Finanzamt auch prüfen kann, wenn Du auf ... verkaufst, bist Du Dir schon bewußt, dass Du vielleicht mehr (oder zu viel) verkaufst, als gut wäre.
Nur mal Deine Zylinder für Sodastream oder 2 x diese Kaffeemaschine (neu!), sowas haben halt die wenigsten Privatverkäufer in diesen Mengen vorrätig.
Es geht ja auch nicht um 2000.-€ Einnahmen, es können ebensogut mehr als 30 Verkäufe sein. Wie das Finanzamt das einstuft, kann keiner sagen.
Du könntest z.B. auch 3000.-€ im Jahr (oder über 30 Vekräufe) haben und nichts passiert. Wenn ich z. B. 50 Artikel im Jahr verkaufe, die unter dem Preis liegen, die die Artikel ursprünglich gekostet haben, wird mir nicht viel passieren (vorrausgesetzt, es ist nicht alles Neuware aus z. B. unbekannten Quellen).
Wenn ich aber, wie Du schreibst, Beilagen, die Dich nichts gekostet haben, verkaufe, dann erziele ich damit einen Gewinn.
Aber das ist nur meine Sicht der Dinge.
14-02-2024 11:11
noch ein paar kurze Anmerkungen @lichtershop
Um so viele Beilagen zu erhalten, muß man entweder selbst Unmengen von Sachen bei Yves Rocher bestellen, was etwas unrealistisch ist, oder diese im Auftrag von denen vertreiben/ oder mal vertrieben
haben..... erinnert mich an die unzähligen Tupperwaren- oder auch Partylite- Verkäuferinnen ( ich sage nur "Lichtershop" 😉) , die nebenbei bei Ebay ein erkleckliches Zubrot verdient haben, bis sie von den Herstellern oder Rechteinhabern erwischt wurden.....
Man sollte immer daran denken, daß nicht nur die Finanzbehörden auf so was schauen könnten...
Diese können und konnten im übrigen auch ohne Meldung Informationen von
Plattformen über das Einstellverhalten einholen.
Zudem gibt es auch Mitbewerber, die sich mit Recht an deinem Handel von CO 2-Kartuschen stören könnten....
14-02-2024 12:47 - bearbeitet 14-02-2024 12:49
Ich glaube, wenn es nur ein paar Pflänzchen aus deinem Garten wären, aber die ganze Neuware ist schon etwas kritischer zu sehen.
Aber es ist deine Entscheidung, lass es hier darauf ankommen, wechsel auf eine andere Plattform wo die Verkäufe bei entsprechender Zahlungsart nicht gezählt werden oder lass es sein oder .....
Ach ja, und ob eine Steuer fällig wird, hängt von der individuellen steuerlichen Situation ab.
Das kann dir hier niemand im voraus sagen.
14-02-2024 18:39
Hallo @lichtershop , auf unserer Hilfeseite Grundsatz zu Pflanzen findest du hilfreiche Tipps und Verlinkungen zu den gesetzlichen Vorschriften. Ob du bei anderen Plattformen von der Steuer "befreit" wirst, kann ich dir nicht mitteilen.
Liebe Grüße, Sonja
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14-02-2024 20:02
Guten Abend.
Vielen Dank.
So weit ich das verstanden hab, geht es bei den Hinweisen speziell um internationale Vorgaben.
Ich habe soweit auch nur nationalen Versand angegeben.
LG
14-02-2024 20:25
@lichtershop , perfekt. Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße, Sonja
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