30-04-2024 11:43
Hallo liebe Community,
nachdem ich nun meinen ersten Fall der Nichtzahlung einer Käuferin habe (bei einer Auktion; Nr. 204743197405), steht nun der Abbruch der Transaktion und die Meldung der Nichtzahlung an. Ich frage mich jedoch, ob ich mich zusätzlich rechtlich absichern sollte durch Fristsetzung, offiziellen Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nicht-Einhaltung der Frist etc.; eine Zahlungsfrist habe ich aber eigentlich schon in der Artikelbeschreibung angegeben.
Früher, als ich noch im Forum mitgelesen habe, hieß es immer, dass man dies tun solle, damit der Käufer nicht nach x Monaten bezahlt und man dann ein Problem habe, wenn der Artikel zwischenzeitlich weiterverkauft wurde. Ist das nach Einführung des neuen Bezahlsystems noch relevant? Ich würde davon ausgehen, dass Ebay dem Käufer nach Abbruch der Transaktion nicht mehr die Möglichkeit zum Bezahlen anbietet, ist das auch wirklich so?
Ich würde nach erfolgtem Abbruch dem unterlegenen Bieter ein Angebot machen, aber möchte dann eben nicht irgendwann später dem Gewinner der Auktion den Artikel schulden müssen / bzw. mich damit auseinandersetzen.
Kontaktiert habe ich die Käuferin übrigens schon, aber keine Reaktion. Auf meine Sperrliste werde ich sie dann auch setzen. Falls das relevant ist: ich verkaufe privat (und auch nur relativ selten).
Besten Dank im Voraus
Viele Grüße
30-04-2024 11:49
Zu deiner Sorge, dass der Käufer nach Monaten noch bezahlrn könnte kann ich dich beruhigen. Da alle Zahlungen an ebay gehen kann er nach einem Kaufabbruch nicht mehr bezahlen. Das war früher anders als dem Käufer die Bankverbindung des Verkäufers noch mitgeteilt wurde.
Und in gewissem Sinne hast du auch Recht, ein Kaufabbruch über ebay entbindet eigentlich nicht vom Kaufvertrag. Aber ob ein Käufer wirklich dagegen vorgehen würde, wäre wohl äusserst selten da auch der Käufer seinen Vertrag zur rechtzeitigen Bezahlung schließlich nicht eingehalten hat.
Allerdings ist das was du in deiner AB schreibst irrelevant, es gelten die AGB von ebay.
30-04-2024 12:22
Hallo @pinklilac_188
Deine Skepsis ist nicht ganz unbegründet.
Auch nach Monaten könnte der Käufer auf die Idee kommen und auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen und deine Bankdaten für eine Zahlung anfordern.
Ob die einmalige Fristsetzung in der AB bereits den Kaufvertrag nach Ablauf auflöst?
Könnte man drüber vor Gericht streiten.
In jedem Fall kann es nie schaden, eine letztmalige Frist mit anschließender Vertragsauflösung zu setzen.
Ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, kommt auf den Artikel und den Wert an.
30-04-2024 13:26
Hallo @pinklilac_188
ja, ich selbst habe in früheren Zeiten auch immer auf die rechtwirksame Auflösung des Kaufvertrags hingewiesen.
ebay hat aber einen Grundsatz zum Bezahlen eines Artikels.
Verstösst also ein Käufer mit Nichtzahlung gegen diesen Grundsatz, wird der Kauf abgebrochen.
Um sich aus dem Kaufvertrag zu lösen, kannst du einen Dreizeiler über das ebay System an den säumigen Zahler schreiben:
Sehr geehrter Käufer.... die Zahlfrist zur Artikelnummer ....... Kauf am .... ist abgelaufen.
Aufgrund der Nichtzahlung Ihrerseits löse ich hiermit den Kaufvertrag auf, sie haben keinerlei Anspruch mehr auf den Artikel.
MfG
So, oder ähnlich kannst du dich absichern wenn dir der Grundsatz von ebay nicht ausreichend erscheint.
30-04-2024 13:56
30-04-2024 14:06
Hallo an alle,
vielen Dank schon mal für die Einschätzungen und Erfahrungen! Ich werde der Käuferin dann auch eine solche Nachricht zur zusätzlichen Absicherung schicken.
Viele Grüße