23-08-2023 20:11
Hallo,
ich habe heute einen Artikel verkauft, und die Bestellung sieht irgendwie sehr... leer aus. Es werden mir keinerlei Versandinfos zum Käufer angezeigt, und auch die Verkaufsprotokollnummer sieht nicht richtig aus. Sie besteht nur aus drei Ziffern.
Der Käufer hat noch keine Zahlung getätigt - aber davon ist die Anzeige der Daten doch eigentlich nicht abhängig, oder? Bin ich evtl. einem Systembug aufgesessen?
Es geht um einen nicht allzu kleinen Betrag, daher bin ich etwas in Sorge, ob der Kauf wirklich "rechtens" ist.
Vielen Dank für eure Hilfe,
Annemarie
Gelöst! Gehe zu Lösung.
23-08-2023 20:26
Doch, genau davon ist es abhängig ob dir Daten angezeigt werden oder nicht!
Sobald der Käufer bezahlt hat stehen dir sämtliche Daten zur Verfügung.
23-08-2023 20:26
Doch, genau davon ist es abhängig ob dir Daten angezeigt werden oder nicht!
Sobald der Käufer bezahlt hat stehen dir sämtliche Daten zur Verfügung.
23-08-2023 22:37
Und hier der Hintergrund zu der Geschichte, @aenniemaerie :
Im Rahmen der 2021 für alle eingeführten Zahlungsabwicklung hat ebay die bereits nach Höchstgebot angezeigte gewöhnliche Adresse des "Käufers" entfallen lassen. Damit kein Kontakt zum Käufer hergestellt werden kann und keine Transaktion (Zahlung) ohne Einbindung von ebay durchgeführt wird, um ebay die Provisionen vorzuenthalten.
Seitdem ist es bei diesem Standard geblieben.
Zumal die damals gezeigte Adresse des Käufers die sog. ebay-Meldeadresse war. Diese war zwar oftmals auch die Lieferadresse, manchmal jedoch auch nicht. Weil die Lieferadresse entweder grundsätzlich abweichen oder mit der Zahlung eine alternative Lieferadresse bei ebay benannt werden kann.
Bei Auktionen und angenommenen Preisvorschlägen wird auch ohne Zahlung verbindlich gekauft, bei Festpreisangeboten (Sofortkauf) hingegen nur durch Zahlung.
Ohne Zahlung jedoch, wie zuvor bereits beschrieben, keine Lieferadresse.
Diese für Sie sichtbare dreistellige Nummer ist die sogenannte "Verkaufsprotokollnummer" für Ihr persönliches Mitgliedskonto und wird erst mit einer Zahlung durch die Bestellnummer ersetzt.
24-08-2023 11:00
@aenniemaerie Hallo, ich nehme an, dass der Käufer noch nicht bezahlt hat oder der Bestellvorgang nicht komplett abgeschlossen wurde. Daher siehst du in den Einzelheiten zum Kauf nicht viel. Ich schlage vor, dass du dem Käufer eine Zahlungsinformationen sendest. In der Regel wird der Käufer von uns aus nochmal daran erinnert, den Artikel zu bezahlen. Liebe Grüße, Sonja
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
25-08-2023 10:03
Ich danke euch allen sehr!
Das ist mir vorher tatsächlich nicht aufgefallen - allerdings hatten frühere Käufer auch meistens sofort bezahlt.
06-12-2023 14:11
06-12-2023 14:17
06-12-2023 14:24
@s08f24 , ich habe dies einmal an die Entsprechende Abteilung übermittelt, damit das untersucht wird. Du wirst nun zeitnah eine Rückmeldung erhalten.
@perfect-sally , vielen Dank fürs verlinken.
Liebe Grüße
Emil
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
08-12-2023 12:21
@s08f24 schrieb:
Hallo, mein Kunde hat bezahlt, ich habe dazu auch ein Problem, bei mir wird an manchen Stellen angezeigt, dass die Zahlung noch aussteht, und an anderen Stellen, dass der Kunde bezahlt hat und ich Versandetikett drucken soll, aber keine Adresse zu sehen
Hallo @s08f24! Um hier nochmals für alle aufzuklären: Käufer*innen bestätigen erst innerhalb der Kaufabwicklung die Lieferadresse. Aus diesem Grund enthält die automatische E-Mail nach dem akzeptierten Preisvorschlag zunächst nur die Kontaktadresse. Die Lieferadresse wird nach der Bezahlung eines Artikels angezeigt.
Zahlungen außerhalb von eBay zu akzeptieren empfehlen wir nicht (unser Grundsatz), da somit kein Anspruch auf unsere Schutzprogramme besteht und die Lieferadresse dann in den Einzelheiten zum Kauf nicht angezeigt wird. Es gibt darüber hinaus keine Möglichkeit, für diese Bestellung ein Versandetikett über eBay zu drucken.
Liebe Grüße
Miriam
02-03-2024 07:50
Guten Morgen,
ich kann diese Regelung überhaupt nicht verstehen. Ich selbst habe jetzt mehrmals Käufer gehabt, die Preisvorschläge für SofortKauf-Artikel abgegeben haben, den Zuschlag erhalten haben und danach doch nicht kaufen wollten. Einen Kaufabbruch habe ich bereits in der Beschreibung ausgeschlossen, zumal es sich auch um einen Privatverkauf ohne Rückgaberecht handelt.
Diese Kaufabbrüche wirken sich negativ auf die Artikel aus. Interessenten sind natürlich spektisch, warum der Artikel plötzlich doch wieder online ist.
Nun ist aber das Problem, dass ich dem Käufer keine korrekte Frist per Brief setzen kann, da mir keine Anschrift angezeigt wird. Und eBay diesbezüglich kontaktieren gestaltet sich schwer, da mir keine passenden Optionen angezeigt werden. Das heißt, die Käufer können nach Lust und Laune kaufen und stornieren und somit andere Interessenten abschrecken und mir mehr arbeit machen, da ich jedes Mal die Artikel heraussuchen und verpacken muss.
Viele Grüße,
Raul
02-03-2024 08:46
Guten Morgen @eaglesky21
Ich kann deine Argumentation nicht vollumpfänglich nachvollziehen. Du hast mit deinen Angeboten die AGB von ebay akzeptiert. Klar gilt für dich und den Käufer das BGB, aber du musst dein Recht erst durchsetzen. Das ist für dich mit Kosten und einem vagen Ausgang verbunden. Bei ebay kann zudem jeder einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden. Käufer sind dabei häufig sehr kreativ.
Ranking von Artikeln, Artikel neu einstellen und heraussuchen spielen für einen privaten Anbieter wahrlich keine Rolle. Brich nach 4 Tagen den Kauf ab. Du hast keine Kosten, stellst neu ein und fertig.
Solltest du tatsächlich gegen einen Käufer vors Zivilgericht ziehen, kann das auch heftig nach hinten losgehen.
02-03-2024 09:13
Hallo,
die AGBs sind eine Sache. Allerdings gilt für Privatverkauf kein Rückgaberecht und wenn ich per Anfrage das auch noch ablehne, der Käufer aber trotzdem nicht bezahlt, sollte man zumindest auf die Anschrift des Käufers zugreifen können. Ansonsten macht jeder was er will, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
Und ehrlich gesagt bringt Kreatives nichts, wenn man z.B. alte Bücher zum Thema Kampfsport aus den 80er verkauft. Das spricht nur einen kleinen Teil an, der explizit danach sucht. Kosten von eBay gibt es bei privat auch nicht mehr. Aber es entsteht ein Aufwand. Und es geht um das Prinzip.
Klar wäre es gerichtlich aufwendiger. Aber mir geht es in ersters Linie darum, dass man nicht auf die Daten der Käufer zugreifen kann, obwohl bereits ein Kaufvertrag besteht.
Und auch wenn man von Privat ein Rückgaberecht hätte, müsste man es ebenfalls korrekt umsetzen. Eine Mail wie "ich will den Artikel doch nicht oder ich trette zurück" üper eBay Nachricht reicht nicht.
02-03-2024 15:10 - bearbeitet 02-03-2024 15:11
@eaglesky21 schrieb:
Nun ist aber das Problem, dass ich dem Käufer keine korrekte Frist per Brief setzen kann, da mir keine Anschrift angezeigt wird.
Hallo,
ebay anrufen und um (Anmelde-)Adresse des Käufers bitten, die wird Dir dann per Mail übersendet.
Ebay ist verpflichtet auf Nachfrage diese Daten auf Wunsch mitzuteilen, da bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Hat bei mir bisher immer reibungslos geklappt, wenn um um die Daten gebeten hatte.
LG