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Fritzbox vor Verkauf nicht auf Werkseinstellung zurückgesetzt - Ist das ein Rückgabegrund?

Hallo zusammen,

 

ich habe als Privatverkäufer eine Fritzbox verkauft, Neu, OVP, aber einmal vor dem Verkauf getestet. Beim Verkauf war daher noch mein Wifi Key eingetragen - dumm, aber kein Beinbruch. Die Käuferin hat aber offensichtlich Probleme das Gerät in Betrieb zu nehmen,  argumentiert damit, das Gerät sei "defekt" und ich ein "Betrüger". Obwohl ich ihr freundlich erklärt habe, wie ein Reset funktioniert und mich sogar entschuldigt habe.  Muss ich das Gerät tatsächlich zurücknehmen? Nach einem solchen bin ich wenig geneigt, ihr entgegen zu kommen...

 

vg,

Daniel

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Du bist ein "Opfer" der neuen Zahlungsabwicklung, also musst du sowieso zurücknehmen, wenn die Kin einen Fall bei ebay/PayPal aufmacht, dann könnte noch die "Streitfallgebühr" auf dich zukommen ?

Ich würde der Kin anbieten die Fritzbox zurück zu nehmen, ihr das Rückporto überweisen und nach Erhalt

prüfen ob es die deinige ist.

Mit 50% Feedback noch verkaufen wollen, wäre äußerst mutig ...

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