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Hallo, Paket an andere Adresse geliefert, jetzt verschwunden.

Mein Paketdienst hat meine bezahlte Ware an eine andere Adresse geliefert.

Wer soll jetzt die Suchaktion einleiten ? Der Kunde der das Paket empfangen

sollte, oder ich ? Vielen dank an Euch !

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Als Privatverkäufer bin ich mit der Übergabe an einen Paketdienstleister, wenn die vereinbarte Versandform eingehalten wurde, völlig aus der Pflicht. So sieht es auch das BGB :

 

Der Gefahrübergang ist im Kaufrecht speziell geregelt. Gemäß § 446 Satz 1 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften Sache vom Verkäufer auf den Käufer über.

Für den Versendungskauf regelt § 447 Absatz 1 BGB, dass die Gefahr auf den Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt gegeben hat.

 

Ich habe noch keinen § im BGB gefunden, der einen privaten Verkäufer zwingt in so einem Fall einen NFA (oder ähnliches) zu stellen, aber ich lasse mich (un)gern belehren.

 

Als Betroffener - Paket mit DHL am 16.10.20 verschickt -> verschwunden -> NFA gestellt -> DHL velangt immer neue "Unterlagen" -> letzter Stand am 18.1.21 -> wir benötigen noch etwas Zeit.

 

Ich kann nur empfehlen - falls das rechtlich/juristisch möglich sein sollte - alle Ansprüche aus dem "Paketverlust" an den Empfäger zu übertragen.

Antworten (2)

Antworten (2)

>>Mein Paketdienst hat meine bezahlte Ware an eine andere Adresse geliefert.

>>Wer soll jetzt die Suchaktion einleiten ? Der Kunde der das Paket empfangen sollte, oder ich ? Vielen dank an Euch !

 

Wer hat jetzt was bezahlt und versendet? Bei Hermes ist zum Beispiel möglich, bereits versendete Pakete nachträglich umzuleiten. Wurde es schon zugestellt, aber an eine falsche Adresse, oder liegt es noch irgendwo im Paketdepot?

Wurde eine falsche Versandandresse vom VK angeben?

 

Grundsätzlich ist der Verkäufer in der Pflicht, wenn er falsch versendet hat oder wenn es um einen Nachforschungsauftrag geht. Aber als Käufer kann man durchaus auch aktiv daran teilnehmen, dass der Paketempfang dorch noch klappt.

Du solltest bei diesem Paketdienst - um welchen handelt es sich den ? - einen Nachforschungsauftrag stellen.

Hoffentlich hast du noch den Einlieferungsbeleg aufgehoben ?

 

Deinem Käufer würde ich den gestellten NFA mitteilen, aber erst Ersatz leisten, wenn das Paketunternehmen den NFA abgeschlossen hat.

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