10-12-2013 12:09
Ich habe ein Möbelstück eingestellt und auch verkauft. Der Käufer hat den Kaufpreis überwiesen, hat gedacht, ich würde ihm das Bett mit der Post zuschicken. Ich hatte allerdings eingegeben: Bezahlung bei Abholung.
Jetzt wird der Kauf wahrscheinlich rückgängig gemacht. Was muss ich tun, damit ich von Ebay nicht die Gebühren für den Verkauf abgezogen bekomme???
Gruß
orange-maiflower
@kraut212 schrieb:Folgendes Problem,
nachdem ich einen Artikel versteigert hatte, wurde ich vom Käufer gebeten den Kauf abzubrechen. Nachdem ich den Kauf abgebrochen habe, berechnete EBAY mir trotzdem eine Verkaufsprovision.
Geht das? Oder kann ich das Geld zurückfordern?
Gruß
Wenn Du einen Kauf-Abbruch eingeleitet hast, bekommst Du die Verkaufsprovision wieder zurück.
http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen