In unserem Fotostudio erstellte Produktbilder können jetzt auch unsere Mitbewerber nutzen?
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
19-09-2017 15:51
... ist das ein Witz?
Unsere Mitbewerber können jetzt auch aus unserem eigenen Profi-Fotostudio erstellten Produktbilder mit nutzen?
Das kann nicht wahr sein. Professionelle Produktbilder sind für uns ein USP.
Und ab jetzt haben alle Verkäufer des gleichen Produktes dann alle die gleichen Bilder?
Bitte sagt mir, dass das nicht stimmt.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Ich denke,
daß wirst Du freilich jetzt nicht lesen wollen,
aber findest Du es nicht etwas übertrieben,
sich über Silvester und Neujahr über eine Nichtreaktion des Käufers aufzuregen ?
Und was sollte die Rückfrage mit der Auswahl
und wie ihr das handhaben wollt ?
Dann stellt man wieder ein,
meinetwegen auch mit Sofortkaufoption,
stellt aber doch keine Fragen,
die nach an Ebay vorbei riechen.
Nur mal ein Hinweis für das "normale" Leben außerhalb von Ebay:
Gerichte sehen im Allgemeinen
eher 14 Tage oder Werktage als geeignete Zahlungfrist an.
In Verzug ist ein Käufer frühestens nach 30 Tagen,
wenn keine Zahlungsfrist nach dem Kalender bestimmt ist.
Dennoch bist Du mit dem Käufer heute am 12.01. schon total über Kopf.
Du hast einen Kaufvertrag an der Backe,
ob der Nichtzahlerfall mit Verwarnung dicht gemacht wird oder nicht.